Erbrecht – die neusten Beiträge

Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein

Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht

Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft

Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

erbrecht, Kilometerpauschale

Gilt Unterschrift unter Medikamenten am Sterbebett? Konto und Wohnung leergeräumt

Guten Tag, mein Bruder hat sich kurz vor dem Tod unseres Vaters eine beträchtliche Summe per Überweisungsvorlage, die mein Vater unter starken Schmerzmittel im Krankenhaus unterschrieben hat, auf seinem Konto überweisen lassen. Mir sagte er, wenn Vater stirbt, können wir die Beerdigung bezahlen und der Restbetrag wird später gerecht aufgeteilt. Auch Vaters Wohnung hat er mit all seinen persönlichen Dingen komplett geräumt und entsorgt. Mit dem Argument: Da kommt er doch eh nicht wieder zurück! Ich fand es nicht schön! Mein Bruder gab mir nach dem Tod des Vaters einen Teilbetrag der mir zustehenden Summe und meinte nun, ich könne dankbar sein, dass er mir überhaupt etwas gegeben hat. Vater hätte ihm das Geld im Krankenhaus geschenkt. Auch waren Gegenstände aus der Wohnung vom Vater verschwunden, bevor ich sie noch möbliert besichtigt habe. Mein Bruder hatte einen Schlüssel. Meine Fragen: Zählt eine Unterschrift unter starken Medikamenten? (wo er mehrere Stunden für brauchte, bis er sie bekommen hat, so sagte er es mir). Zählt eine handgeschriebene Vollmacht vom Bruder geschrieben, dass er für Vater alles Geschäftliche erledigen kann? Vater hat es wohl unterschrieben. Es gibt kein Testament und wir beide sind Alleinerben und jetzt zerstritten. Was kann ich tun um an mein Resterbe zu kommen? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

erbrecht, Pflichtteil

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