Welchen Anspruch auf Rückforderung hat das Sozialamt nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person, die unterstützt (Hilfe zur Pflege) wurde?

Hallo!

Folgende Fallkonstellation: A und B sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Gemeinsam besitzen A und B ein Haus, dessen Wert sich auf circa 100.000 € beläuft. Darüber hinaus ist kein zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden. Es existiert ein Berliner Testament.

A lebt seit zehn Jahren im Pflegeheim. Die Kosten des Pflegeheims tragen die Pflegeversicherung und B aus laufendem Einkommen (Rente). Da dies nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, tritt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) für die verbliebenen Kosten ein. Im Laufe der Zeit sind so circa 150.000 € durch das Sozialamt aufgebracht worden. Nun ist A verstorben. Wenige Tage nach A ist nun auch B verstorben.

Die wesentliche Frage dieser Fallkonstellation ist der Rückzahlungsanspruch des Sozialamtes. Gegen wen und in welcher Höhe richtet sich dieser? Müssen die Kinder als Schlusserben für Rückzahlungsforderungen aufkommen, die die Höhe des Erbes übersteigen?

Nach einigen Recherchen komme ich zu dem Schluss, dass sich der Rückforderungsanspruch des Sozialamts maximal auf den halben Wert des Hauses (Anteil A.) belaufen dürfte. Der Anteil des Hauses, der auf B entfällt, würde dementsprechend an die beiden Kinder vererbt werden. Zahlungen der Kinder an das Sozialamt sind nicht zu erbringen. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbschaft, Rückzahlung
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?

Folgender Sachverhalt:

Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.

Nun ist vor ca. 10 Jahren meinen Vater gestorben. Mein kleiner Bruder übernahm das Geschäft wie es testamentarisch festgelegt wurde. Übrig blieb meine Mutter die ihr Elternhaus dann vor ca. 5 Jahren für 400.000 Euro verkaufte.

Aus diesem Hauserlös hat sie uns drei Geschwistern jeweils 80.000 Euro "als vorzeitiges Erbe" ausbezahlt. Übrig blieben also noch ca. 150.000 Euro.

Meiner Mutter ging es die letzten Jahre immer schlechter, Demenz setzte ein. Alles nicht schön. Wie so oft: Das Verhältnis von uns dreien zu unserem kleinen Bruder wurde zunehmend schlechter und schlechter.

Meine Mutter ist nun letzte Woche gestorben und wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte) im Laufe der letzten Jahre ca. 80.000 bis 100.000 von den Konten meiner Mutter an sich überwiesen hat. Also genau ein Teil des Geldes, was ganz sicher aus dem Hausverkauf resultierte und letztendlich das Erbe von uns drei Geschwistern ist.

Meine Frage: gibt es denn eine Möglichkeit dieses Geld von meinem Bruder zurückzufordern? Oder ist es eine "Schenkung" meiner Mutter?

Das Ganze ist sehr schäbig und belastet uns drei Geschwister - zumal wir nie gedacht hätten, dass uns so eine Nummer passiert...

Für jeden Hinweis dankbar!

Erbe, Erbschaft
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung
Immobilien Erbschaft mit anschließenden Elternunterhalt?

Guten Tag,

welche Ratschläge gibt es im Vorfeld zu folgendes Szenario, welches in Kürze auf mich zukommen könnte:

Meine Eltern (86/90J.) leben in Zugewinngemeinschaft derzeit im eigenen EFH (je 50% Eigentumsanteil, schuldenfrei). Bargeldvermögen ist auch in kleinerem Umfang noch vorhanden. Mutter hat Pflegegrad 3, Vater pflegt die Mutter.

Ich bin alleiniges Kind und verheiratet. Es existiert kein Testament, also gilt beim Tod eines Elternteils die natürliche Erbfolge = je 50% des Nachlasses, bzw. 25% am Gesamtvermögen für mich selbst.

Sollte mein Vater zuerst sterben, müsste meine Mutter ins Pflegeheim. Die Rentenbezüge würden die Pflegekosten im Heim bei weitem nicht decken.

Die Gesetzgebung hinsichtlich des Elternunterhaltes wurde ab 2020 geändert. Bedeutet das, dass mein Immobilien/Bargeld-Erbanteil bei dieser Berechnung unberücksichtigt bleibt oder greift hier irgendwie dann doch die 10 Jahresfrist oder irgendetwas anderes?

Mein Einkommen beläuft sich lediglich im unteren fünfstelligen Bereich.

Erfolgt die Eintragung ins Grundbuch unter Einreichung des Erbscheins automatisch und hat man Einfluss auf die Anteilshöhe, so in etwas, dass man den Erbanteil des Barvermögens in einen anteiligen Immobilienanteil umwandelt?

Um den Eigenanteil an der Pflegeunterbringung zu leisten, müsste das Barvermögen des Erbanteils meiner Mutter zunächst verbraucht und anschließend eventuell dann auch das EFH verkauft werden.

Stimmt meine Ansicht insgesamt hierzu und welche Alternativen gibt es um den Verkauf des EFH zu vermeiden und was wäre ansonsten noch im Vorfeld zu beachten?

Eine frühzeitige Schenkung, bzw. Übereignung des EFH wurde nie thematisiert, da das auch nicht der Wille meiner Eltern ist.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Beiträge

Erbschaft, Eltern-Unterhalt

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