Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.

Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).

Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.

Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.

Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?

Also am Beispiel:

Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.

dann noch 500.000,- auf Bankkonten.

OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.

Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.

Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).

Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.

Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.

Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..

Erbschaft, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Welchen Anspruch auf Rückforderung hat das Sozialamt nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person, die unterstützt (Hilfe zur Pflege) wurde?

Hallo!

Folgende Fallkonstellation: A und B sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Gemeinsam besitzen A und B ein Haus, dessen Wert sich auf circa 100.000 € beläuft. Darüber hinaus ist kein zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden. Es existiert ein Berliner Testament.

A lebt seit zehn Jahren im Pflegeheim. Die Kosten des Pflegeheims tragen die Pflegeversicherung und B aus laufendem Einkommen (Rente). Da dies nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, tritt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) für die verbliebenen Kosten ein. Im Laufe der Zeit sind so circa 150.000 € durch das Sozialamt aufgebracht worden. Nun ist A verstorben. Wenige Tage nach A ist nun auch B verstorben.

Die wesentliche Frage dieser Fallkonstellation ist der Rückzahlungsanspruch des Sozialamtes. Gegen wen und in welcher Höhe richtet sich dieser? Müssen die Kinder als Schlusserben für Rückzahlungsforderungen aufkommen, die die Höhe des Erbes übersteigen?

Nach einigen Recherchen komme ich zu dem Schluss, dass sich der Rückforderungsanspruch des Sozialamts maximal auf den halben Wert des Hauses (Anteil A.) belaufen dürfte. Der Anteil des Hauses, der auf B entfällt, würde dementsprechend an die beiden Kinder vererbt werden. Zahlungen der Kinder an das Sozialamt sind nicht zu erbringen. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbschaft, Rückzahlung
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Konto grundlos gekündigt - Bank schweigt und zeigt sich unkooperativ! Was gilt es jetzt zu beachten?

Hallo zusammen, vor ein Tagen flatterte mir aus heiterem Himmel eine Kündigung meiner kompletten Bankverbindung bei meiner Hausbank ins Haus. Ich hatte bei der Bank ein Girokonto, Depots und zuletzt auch eine Hausfinanzierung (inzwischen abbezahlt) sowie noch einen bereits zuteilungsreifen Bausparvertrag und Sparbriefe, welcher noch sehr gut verzinst war. Das Girokonto war stets mehrere Monatsgehälter im Plus und ich habe auch regelmäßig Geld eingezahlt, was ich aus meinem hobbymäßigen Handel mit Antiquitäten (verkannte Schätze auf Flohmärkten) erzielt habe. Zuletzt habe ich auch geerbt. Insbesondere wurde eine Oldtimersammlung aus Russland aufgelöst, sodass erhebliche Barerlöse für jeden Erben zusammenkamen, welche ich zur Ablösung meines ohnehin vor kurzem fälligen Immobilienkredits eingesetzt habe. Auch haben wir noch ein kleines Weingut in Chile geerbt, was wir mangels Interesse und Expertise im Weinbau verkauft haben. Hierzu habe ich einen von einem dortigen Notariat und der Bank des Käufers geglaubigten Scheck bekommen, der auch erfolgreich eingelöst wurde. So gesehen verstehe ich nicht, warum die Bank mir einfach ohne Vorwarnung gekündigt hat.

  1. Habt ihr vielleicht eine Idee woran es wirklich liegt, dass die Bank mir einfach gekündigt hat?
  2. Lohnt es sich rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen?
  3. Kann es sogar sein, dass auch andere Banken von der Kündigung erfahren und ich dann am Ende kein Konto mehr bei einer seriösen Bank mit deutscher Einlagesicherung bekomme?
Erbschaft, Recht, Hausbank

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