Was passiert mit einem Darlehen, wenn der Darlehensgeber stirbt? Konkreter Fall: Ein Elternteil mit 2 Kindern hat zu Lebzeiten dem Kind A ein Darlehen über z.B 30.000 Euro gegeben. Das Darlehen nie zurückgezahlt und vom Vater auch nie eine Zahlung gefordert. Was passiert mit diesem Darlehen nach dem Tod des Vaters? Wird es Kind A vom Erbe abgezogen?