Gibt es einen Pflichtteil vom Zugewinn?
Mein Vater hat vor 30 jahren eine vermögende Frau geheiratet sie hat keine kinder und sie haben auch keine gemeinsamen kinder. Wenn mein Vater jetzt stirbt erbe ich vom zugewinn den pflchtteil.Sie haben eine ganz normale Gütergemeinschaft und keinen Ehevertrag oder sonstiges. Das Vermögen hat sich in der Ehe verdreifacht.
2 Antworten
Du hattest die Frage schon mal eingestellt und auch jetzt kann die Antwort nicht anders sein:
Du hast keine Verwandtschaft mit der Ehefrau Deines Vaters. Stirbt seine Frau vor ihm erbst Du nichts, Du stehst in dem Fall ganz ohen Erbe da, weil, wenn die Frau keine Verwandten hat, der Staat erbt.
Nur wenn die Frau früher stirbt als Dein Vater, erbt er alles udn nach ihm Du.
Hallo, in meiner Frage steht ja nur was wegen dem zugewinn, nicht von dem Grundvermögen da ja der zugewinn gemeinschaftlich erwirtschaftet wurde.Aber trotzdem Danke.
Sorry, aber was ist der Unterschied zwischen
Stirbt seine Frau vor ihm
Und
Nur wenn die Frau früher stirbt?
Wenn mein Vater jetzt stirbt erbe ich vom zugewinn den pflchtteil.
Falsch. Auch im gesetzlichen Gütertstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt voneinander. Ein Zugewinnausgleichsanspruch deines Vaters erfolgt nur duch Beendigung der Ehe, also durch Scheidung oder deren Tod.
So lange die "vermögende Frau" lebt, siehst du als Stiefsohn von ihrem Vermögen keinen Cent :-O
Auch als kinderlose Witwe nachversterbend ginge es an ihre Eltern, dann deren Geschwister, dann deren Nachkommen usw. oder durch Testmant verfügt an bestimmte Personen oder Institutionen, nur unter keinen Umständen an dich :-(
G imager761