Probleme mit Notar - Beanstandung Grundbuchamt?

Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).

Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat

Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?

Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.

Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.

Grundbuch, notar
Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Schenkungssteuer, da ich alleine die Finanzierung und beide im Grundbuch?

Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.

Im Januar 2018 habe ich alleine einen Kreditvertrag unterschrieben, da die Bonität meiner LG wegen einer Umschulung nicht ausreichend gut war.

Meine Lebensgefährtin ist hälftige Eigentümerin im Grundbuch, da ich sie finanziell absichern wollte.

Fakten

Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.

Ich bin Besteller und "Schuldner" der Grundschuld.

Kaufpreis: EUR 225.000,00

Grundschulden: EUR 231.000,00

Kreditvaluta per 1.5.2020: EUR 205.000,00

In einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde telefonisch geäußert, dass es sich somit um eine Schenkung von mir an meine LG handelt und somit Schenkungssteuer wie folgt fällig wird.

EUR 231.000 / 2 = EUR 115.500,00 ./. EUR 20.000,00 = EUR 95.500,00 x 30% = EUR 28.650,00 Schenkungssteuer.

Gefunden haben wir dies hier.

https://openjur.de/u/873799.html

Könnte das Finanzamt genau so argumentieren, da ich gegenüber der Bank per Kreditvertrag ja alleinig für die Zinsen und Tilgung aufzukommen habe und meine LG ja zur Hälfte im Grundbuch steht und somit doch eine Schenkung in Höhe des halben Hauswertes stattgefunden hat?

Selbstverständlich war und ist es immer das Ziel, dass sich auch meine LG (Voll erwerbstätig. Keine Kinder im Haushalt) am Hausabtrag beteiligt. Wir können hierüber seit Beginn Kontoauszüge nachweisen auf denen steht, dass monatlich EUR 500,00 an mich überwiesen werden, um den Hauskredit in Höhe von monatlich EUR 870,00 zu bedienen.

Können meine LG und ich nachträglich Gegenleistungen in einem privatschriftlichen oder notariellen Vertrag festlegen?

Würde meine LG insgesamt 10 Jahre mit mir in dem RH wohnen, würde dann keine Schenkungssteuer anfallen? Oder gilt dies nur für Ehepaare?

Wie können wir eine Schenkungssteuer vermeiden oder mindern?

Grüße

Grundbuch
Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar

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