Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.
Im Januar 2018 habe ich alleine einen Kreditvertrag unterschrieben, da die Bonität meiner LG wegen einer Umschulung nicht ausreichend gut war.
Meine Lebensgefährtin ist hälftige Eigentümerin im Grundbuch, da ich sie finanziell absichern wollte.
Fakten
Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.
Ich bin Besteller und "Schuldner" der Grundschuld.
Kaufpreis: EUR 225.000,00
Grundschulden: EUR 231.000,00
Kreditvaluta per 1.5.2020: EUR 205.000,00
In einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde telefonisch geäußert, dass es sich somit um eine Schenkung von mir an meine LG handelt und somit Schenkungssteuer wie folgt fällig wird.
EUR 231.000 / 2 = EUR 115.500,00 ./. EUR 20.000,00 = EUR 95.500,00 x 30% = EUR 28.650,00 Schenkungssteuer.
Gefunden haben wir dies hier.
https://openjur.de/u/873799.html
Könnte das Finanzamt genau so argumentieren, da ich gegenüber der Bank per Kreditvertrag ja alleinig für die Zinsen und Tilgung aufzukommen habe und meine LG ja zur Hälfte im Grundbuch steht und somit doch eine Schenkung in Höhe des halben Hauswertes stattgefunden hat?
Selbstverständlich war und ist es immer das Ziel, dass sich auch meine LG (Voll erwerbstätig. Keine Kinder im Haushalt) am Hausabtrag beteiligt. Wir können hierüber seit Beginn Kontoauszüge nachweisen auf denen steht, dass monatlich EUR 500,00 an mich überwiesen werden, um den Hauskredit in Höhe von monatlich EUR 870,00 zu bedienen.
Können meine LG und ich nachträglich Gegenleistungen in einem privatschriftlichen oder notariellen Vertrag festlegen?
Würde meine LG insgesamt 10 Jahre mit mir in dem RH wohnen, würde dann keine Schenkungssteuer anfallen? Oder gilt dies nur für Ehepaare?
Wie können wir eine Schenkungssteuer vermeiden oder mindern?
Grüße