Meine Mutter ist verstorben und war verheiratet (Stiefvater)?
Meine Mutter ist im Februar 2019 verstorben. Sie war verheiratet. Ihr Ehegatte ist jedoch nicht mein Vater. Mein Stiefvater wohnt jetzt in einem Pflegeheim(dement). Mein Stiefvater hat 2 Kinder (Erw.) - jedoch seit ca. 30 Jahren keinen Kontakt. Im Testament erbt mein Stiefvater alles und nach seinem Tod steh ich als Alleinerbe.Wer erbt zum jetzigen Zeitpunkt was? Die gemeinsame Wohnung besteht noch und alle Sachen sind noch dort.
Wenn er stirbt, was passiert dann? Ich bin ja gesetzlich nicht mit meinem Stiefvater verwandt?
2 Antworten
In den Antworten steht viel gutes und wahres drin, aber dieser Sachverhalt brigt Unsicherherheiten und Tretminen.
- Ist der Vorerbe (Ehemann) ein befreiter, oder unbefreiter Vorerbe?
- Was passiert in der Zeit, bis der jetzige Erbe verstirbt?
Dadurch, dass das gemeinsame Testament den Frager zum Alleinerben macht, ist sein Risiko auf den Pflichtteil für die Erben des Vorerben beschränkt. Aber klar, es besteht das Risiko das eigene Erbe der Mutter für 50 % des Wertes "kaufen zu müssen."
Aber die Tretmine ist, was ist, wenn die Rente und das Vermögen des Vorerben nicht für die Heimkosten reichen? Dann wird ggf. das Erbe verwertet.
Die Sache ist nun mal problematisch.
Das nächste Berliner Testament. Könnte irgendwer verbreiten, dass das dumm ist? Mit einem richtigen Testament oder zwei getrennten wäre man dem Willen der Verstorbenen wesentlich näher gekommen.
Knackpunkt ist, dass die beiden Kinder deines Stiefvaters einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des halben Erbteils haben. Sie haben also Anspruch auf das halbe Erbe (in Cash).
Du könntest durch deinen Pflichtteil (die Hälfte des Erbteils ist ein Viertel des Erbes in Cash) diesen Anspruch mindern. Wenn nicht im Testament etwas steht, wodurch das negative Auswirkungen hat.
Bis auf (gesetzliche) Pflichtteilsansprüche passiert, was im Testament steht. Dein (dementer) Stiefvater ist also zum Alleinerben deiner Mutter geworden und vererbt bei seinem Ableben alles dir.
Nur kann es in dieser Konstellation schnell dazu kommen, dass entgegen diesen Wünschen die beiden Kinder des dementen Stiefvaters jeweils ein Viertel erben. Ich würde davon ausgehen und - abhängig vom Berliner Testament - meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
ja so kenn ich das auch. Du würdest leer ausgehen.
hatte mich oben schon gewundert.
Er schreibt: "Im Testament erbt mein Stiefvater alles und nach seinem Tod steh ich als Alleinerbe."
Ich kann auch mal was dazu lernen aber wenn der Fragesteller als Alleinerbe nach dem Tod des Letztversterbenden bestimmt ist, warum sollte er leer ausgehen?
weshalb "leer" ? in dem B-Testament wurde verfügt, dass der Nachkomme des Erstversterbenden, nach dem Tod des Stiefvater,s erben soll...... der Wille des Erstversterbenden sollte somit doch geschützt werden...….
Danke das ihr mich darauf hingewiesen habt, ich hatte den Beitrag viel zu schnell gelesen, Blöd von mir. Tut mir Leid. Er geht nicht leer aus, muss sich jedoch den Anteil mit den leiblichen Kindern Teilen, zumindest den Pflichteil. Sollten diese das Erbe ausschlagen, kann er am Ende alles erhalten. Dazu gehören auch die Möbel und die Restlichen Dinge. Jedoch möchte ich mich nicht genau festlegen. Alles in allem Studiere ich noch. Ich Entschuldige mich noch mals für die Falschaussage. Man sollte Texte in ruhe durchlesen ^^"
Damit wäre das geklärt. Nicht ganz korrekt ist, dass sie das Erbe ausschalgen müssen. Sie sind keine Erben sondern enterbt, aber pflichtteilsberechtigt. Den Pflichtteil können beide, einer oder keiner einfordern.
alles gut ;-) !!! ich lerne doch auch nur gern dazu, wenn es denn so wäre. Es muss nur plausibel für mich sein !
Gut, soweit gibt das der Text her und wenn das wirklich so drinsteht, dann ist es tatsächlich so.
Dann bitte ich meinen Einwand als Mahnung zu sehen und das Testament auf die genaue Formulierung und den Willen der Testierenden zu prüfen.
Bis auf das ist alles richtig.
Aber wenn der Stiefvater stirbt, geht der Fragesteller leer aus und die beiden Kinder des Stiefvaters erben alles. Der Fragesteller ist ja nicht Abkömmling des Stiefvaters.
Mit so einem Berliner Testament in einer Patchwork-Familie kann man wirkungsam verhindern, dass das eigene Kind etwas erbt, vorausgesetzt man ist der Erstversterbende. Das trifft hier auf die Mutter zu. Sie hat wirksam verhindert, dass ihr eigenes Kind etwas erbt.
(Pflichtteil nach dem Tod der Mutter ausgenomen.)