Gehört eine Immobilie zur Erbmasse wenn sie gemeinsam angeschafft wurde aber nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?
Hallo, meine Eltern haben während der Ehe ein Haus angeschafft. Im Grundbuch steht jedoch nur meine Mutter. Nun ist mein Vater verstorben. Gehört das Haus (oder eben die Hälfte) zur Erbmasse?!? Schließlich wurde das Haus gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angeschafft und nachweislich auch von ihm mit bezahlt (gemeinsamer Kredit).
3 Antworten
Gehört das Haus (oder eben die Hälfte) zur Erbmasse?!?
Nein. Auch in einer Ehe bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt voneinander bestehen. Das Haus gehört demnach nicht zum Nachlass des Ehemannes, sondern als grundbuchlicher Alleineigentümerin zum Vermögen der Ehefrau.
Schließlich wurde das Haus gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angeschafft und nachweislich auch von ihm mit bezahlt (gemeinsamer Kredit).
Das gilt für gemeinsam angeschaffte Einrichtungsgegenstände oder das Familienauto auch. Dennoch sind nicht Nutzung, Finanzierung oder Unterhaltungskostenbeitrag maßgeblich, sondern die Eigentumsverhältnisse laut Kaufvertrag.
Dass dein Vater für die Nutzung statt einem Mietanteil die Hypothek mitgetragen hat, versteht sich da von selbst und ergibt sich insoweit auch aus dem Gesetz, § 1601 ff. BGB Unterhalt.
Der Zugewinn des längstlebenden Ehegatten wird vielmeher dadurch verwirklicht, dass er zu seinem gesetzl. Erbrecht einen gleich hohen Anteil dazu bekommt.
G imager761
Deine Eltern hatten schon Ihre Gründe, warum nur Sie im Grundbuch eingetragen wurde. Damit gehört das Haus beim Versterben des Vaters nicht zur Erbmasse. Selbst wenn Du den Nachweis führst, dass das Haus gemeinsam finanziert wurde, könnte ja eine Schenkung Deines Vaters der Grund dafür sein, dass nur sie ins Grundbuch eingetragen wurde.
Was soll denn "gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft" überhaupt bedeuten?
Du hast offenbar falsche Vorstellungen über die Bedeutung des Güterstands. Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass sich ein gemeinsames Vermögen zwangsläufig bildet. Jeder Ehegatte hat vielmehr eigenes Vermögen sofern nicht gezielt etwas ins gemeinsame Vermögen genommen wird und erst bei der Ehescheidung wird dann der Unterschied des Vermögenserwerbs in der Ehezeit ausgeglichen.
Hier haben die Eheleute gezielt das Haus ins Vermögen der Ehefrau genommen. Damit ist es eben gerade nicht in der Erbmasse des Ehemannes.