Pflichtteilsanspruch - Bewertung Gegenständer?

1 Antwort

Hier zuerst mal ein Link auf eine Seite, auf welcher die Rechte des Pflichtteilsberechtigten zum Nachlesen dargestellt sind:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/anwesenheit.html

  • Der Wert des Pflichtteils berechnet sich aus dem kompletten Nachlass, und das ist der Part des Pflichtteilsberechtigten, diesen Wert zu ermitteln (bzw. ermitteln zu lassen) und in seinem Interesse so hoch wie möglich zu halten.
  • Zutritt in die Wohnung hat er, aber nur zum Gucken, also "zur Anwesenheit" und nicht mehr. Ob jetzt hier auch noch sein Anwalt, ebenfalls nur zum Gucken, dabei sein darf? Warum nicht, denn damit schaffst Du Transparenz.
  • Relevant dafür, das Nachlassverzeichnis aufzustellen, also alles aufzulisten, ist ausschliesslich der Notar. Ihm gegenüber hast Du ebenso wie gegenüber den Pflichtteilsberechtigten natürlich Auskunftspflichten.
  • Der Notar ist kein Gutachter und kann damit den Wert eines Gegenstandes nicht beziffern. Es ist demnach in Deinem Interesse, dass er diese Gegenstände so genau und umfangreich wie möglich beschreibt, damit sich anschliessend ein Gutachter für seinen Wertansatz ein Bild davon machen kann. Empfehlenswert ist, hier auch Fotos davon zu fertigen.

Insgesamt ist meine Empfehlung, dass Du jetzt ebenfalls einen Anwalt in diese Sache einschaltest, besonders für eine Anwesenheit beim Schätztermin. Er kann damit verhindern, dass Pflichtteilsberechtigte und deren Anwalt ihre Kompetenzen überschreiten.


Helena752 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 00:36

Hallo wjgmuc, vielen Dank für die schnellen, informativen Rat und link.  Mein Mann hat den Anwalt vor seinem Tod organisiert so er ist vom Anfang an dabei. Das wird ein lange Tag! Ich bin gespannt ob sie wirklich jeder Kleidungsstück/Gegenstand anschauen und begutachten wollen.  Danke sehr.

user2358  18.10.2018, 11:08
@Helena752

Noch ein Rat von mir: beim Termin COOL BLEIBEN:

Auf keine Provokationen, dumme Sprüche oder sonstige Stänkereien reagieren!

Wie sagte bereits Bundeskanzler Kohl: "Stöcke und Steine brechen mit die Beine, aber Worte können das nicht".

Helena752 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 12:59
@user2358

Hallo wjgmuc, vielen Dank für den Rat und tut mir sehr leid dass ich mich nicht früher gemeldet habe. Der Termin war für Januar gesetzt aber dann hat den Anwalt von der Gegenseite ein Brief an den Notar geschickt um den Termin zu stornieren (ohne uns eine Kopie zu senden oder uns mitzuteilen). 

Stattdessen wollen sie ein Notarielles Nachlassverzeichnis. Der Notar teilt mir mit das sobald das Gutachten für das Haus fertig ist, dann treffen wir uns alle bei Ihm in Büro (der Gegenseite will dabei sein) wenn er die Dokumente beglaubigt. 

Ich habe meinen Anwalt gefragt, wozu ein Notarielles Nachlassverzeichnis dient. Er sagte, es sei nur eine Taktik, um die Kosten zu erhöhen. Beim Termin werden mein Anwalt und den Notar dabei sein, sodass das Treffen hoffentlich ohne Probleme stattfinden wird. Danke für Ihre Kommentaren.