Bank verweigert Auszahlung Erbe?
Die VR Bank verweigert die Auszahlung des Erbes an unsere Erbengemeinschaft ,trotz Vorlage eines Testaments und eines Erbscheins. Da wir alle in unterschiedlichen Orten wohnen haben wir eine Person unseres Vertauens beauftragt, die Überweisungen vorzunehmen. Er hat sich vorher auch um die Erteilung des Erbscheins gekümmert ( ausgestattet mit allen erforderlichen Vollmachten). Die Bank verlangt jedoch jetzt erneut, obwohl der Erbschein vorliegt, eine durch beglaubigte Unterschriften erteilte Vollmacht der Erben, damit die Vertrauensperson die Überweisungen vornehmen darf. Ist das noch rechtens?
2 Antworten
Warum sollte das nicht rechtens sein. Ich habe das auch schon oft gehört, dass alle Erben gemeinsam bei der Bank persönlich erscheinen müssten. Es liess sich dann meist anders regeln.
Übrigens reicht es vermutlich, wenn jeder Erbe seine Unterschrift unter der Vollmacht von seiner Hausbank beglaubigen lässt. Ansonsten lässt sich das jeder einmal beim Notar abstempeln. Das kostet auch nicht viel (55,-€?). Es muss ja nur die Unterschrift beglaubigt werden, dauert 5 Minuten.
Die Bank will halt ein Haftungsrisiko ausschliessen, verständlich.
Was würdest Du denn machen, wenn Du Deinen Anteil nicht bekommst, weil jemand mit gefälschter Vollmacht das Konto schon abgeräumt hat? Du hättest bestimmt nicht viel Verständnis für die Bank.
Der Bank bleibt nichts anderes übrig.
Entweder man kann eine beglaubigte Vollmacht vorlegen, oder die Person ist persönlich anwesend. Es sind Vorschriften die einzuhalten sind.
Der Erbschein ist gut und schön, aber was wäre, wenn der, der zur Bank geht, an "Fridolin Meyer" überweist, aber die IBAN ihm selbst gehört?
Die Bank kann doch nicht kontrollieren, ob alles so geschieht, wie es die Erben aus dem Erbschein wollen und die Bank möchte nicht haftbar gemacht werden.
Was aber, wenn einer der Erben bettlägerig ist und nicht zum Notar oder der Bank kommt. Kann dann der Vorsorgeberechtigte das übernehmen?