Wie wird das Erbe in dieser Angelegenheit geregelt?
Die Oma hat einen Teil Ihrer Landwirtschaftlichen und Baugrundstücke an Ihren Enkel überschrieben. Ihr einziger Sohn bzw. Schwiegertochter haben nichts bekommen und auch die Schwester des Enkels nicht.
Der Enkel führt die Landwirtschaft weiter. Auf dem Baugrundstück baut er ein Haus.
Was würde passieren wenn die Oma nun stirbt? Müssen die überschriebenen Grundstücke wieder anteilig an den Vater und Mutter zurück gegeben werden? Fallen Steuern an, für das Baugrundstück?
Was passiert wenn Vater oder Mutter Pflege benötigen, wird der Sohn dann zur Kasse gebeten?
Was ist mit der Schwester, geht sie leer aus?
2 Antworten
Die Schwiegertochter ist schon einmal aussen vor, denn sie gehört nicht zur Erbfolge der Großmutter. Um die hohen Abgaben sich zu ersparen hat sie einen Teil der landwirtschaftlichen Flächen an jemanden übertragen, der die Landwwirtschaft weiter betreibt. Sollte sie nach der Übertragung noch 10 Jahre leben, dann gehören diese Flächen nicht mehr zur Erbmasse. Sollte sie vorher versterben, dann haben die Erben - in diesem Fall ihr Sohn - gegenüber seinem Sohn einen Pflichtteilergänzungsanspruch für die übertragenen Flächen. Die von der Oma noch gehaltenen Flächen fallen ihm als Alleinerbe zu. Um aber zu vermeiden, dass diese Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausfallen, täte er gut daran, sie an einen Landwirt zu verpachten. Die Enkelin ist bei dem Tod der Großmutter ebenfalls aussen vor, es sei denn ihr Vater schlägt das Erbe aus.
Die Schwiegertochter würde nur dann zu den Erben zählen, wenn die Oma vor dem Sohn verstirbt. Nr wenn ihr Ehemann verstirbt und die Oma verstorben ist, dann erbt sie gemeinsam mit ihren Kindern.
Hat die Oma nur den Sohn als Nachkomme ?
Die Oma kann mit ihrem Erbe machen, was sie will.
Sollte sie in den nächsten 10 Jahren sterben, könnten Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden.
Was passiert wenn Vater oder Mutter Pflege benötigen, wird der Sohn dann zur Kasse gebeten?
Das hat damit gar nichts zu tun.
Was aber wenn der Sohn, der das einzige Kind ist, so wenig Geld hat und für seine Pflege nicht aufkommen kann, wird dann ja zu den Kinder gegangen. Ist es dann nicht so, da der Sohn vorab sehr viel überschrieben bekommen hat, er zur Kassen gebeten wird, wenn das alles innerhalb der ersten 10 Jahre passiert?
Naja die Schwiegertocher wäre solange aussen vor, solange der Sohn lebt, danach doch nicht mehr oder?