Hausverkauf zu Lebzeiten?
Hallo,
der Bruder meiner Oma (Großonkel - Verwandtschaftsgrad?) ist Pflegebedürftig und hat ein Haus, welches er mir gerne mehr oder minder überlassen möchte gegen Auszahlung des Restkredites (ca. 10.000€).
Ich weiss, dass das Haus im Jahre 2000 schon einmal geschätzt wurden ist auf 30.000€ (davon 6.800€ aufs Grundstück). Seit den nun fast 20 Jahren wurde hier auch keine Modernisierung vorgenommen. Eher das Gegenteil ist der Fall..
Jetzt mein Problem: Ich kaufe es für 10.000 ohne aktuelles Wertgutachten und investiere Summe X.. nach 3 Jahren stirbt mein "Opa" (abgesehen von der 3/10 Rechnung der Schenkung). Nun wollen die Erben ihren Pflichtanteil geltend machen.. Wird das Haus dann mit dem Verkehrswertgutachten geschätzt, in dem es sich zum Todeszeitpunkt befindet, oder zu dem Zeitpunkt des "Kaufes" durch mich (wo es aber kein Gutachten gibt) wenn ich Summe X in großen Zügen durch Eigenleistung investiert habe wird auch das Nachhalten dessen sehr schwierig.
Wie verhält sich das Ganze? Welche Summen dürfen für den Pflichtanteil herangezogen werden? Ist ein Kauf mit 10.000€ (von vielleicht aktuell 25.000€ Wert) überhaupt als gemischte Schenkung anzusehen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Ich kaufe es für 10.000 ohne aktuelles Wertgutachten und investiere Summe X.. nach 3 Jahren stirbt mein "Opa" (abgesehen von der 3/10 Rechnung der Schenkung)
Die Investitionen kann man, ebenso wie den Istzustand, z. B. durch Fotos belegen.
Der Kauf wäre eine gemischte Schenkung, da liegst Du schon richtig. Pflichtteilsanspruch haben nur Ehefrau, Kinder und Enkel. Was liegt Denn bei dem Großonkel vor?
Die Unsicherheit bei diesem Fall ist auch meiner Sicht der derzeitige Wert der Immobilie.
Für die Schenkung einer Immobilie muß in jedem Fall ein Notar aufgesucht werden. Damit die gesetzlichen Erben auf das Pflichtteil gesetzt werden muß ein entsprechendes Testament erstellt werden. Solltest Du den "Opa" pflegen, dann würde ich mir das entsprechend vergüten lassen - bzw. den Erbansprüchen gegenrechnen lassen. Aber auch hierfür ist ein Schriftstück notwendig, denn Du bist nicht in gerader Linie verwandt.
Es wäre in dem Fall ja eine gemischte Schenkung, da ich ja einen Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und vollständiger Schenkung zahle.. die Frage die ich mir halt stelle.. wenn dann das Erbe angetreten wird, welcher Wert wird rangezogen (zum "Kauf" gibt es kein Gutachten, welches den Wert des Hauses zu dem Zeitpunkt beziffert) wenn ich im Nachhinein aber viel investiere, ist der Wert zum Zeitpunkt des Todes ja deutlich höher.. Bin hier echt ratlos und drehe mich im Kreis
Die gemischte Schenkung, also die Differenz des Verkehrswerts des bebauten Grundstücks zum Kaufpreis, wird zum Stichtag notariellem Kaufvertragsschluss gutachterlich ermittelt. Das sind Profis, die wertsteigernde Faktoren zum Ist-Zusatnd schon erkennen und berücksichtigen können.