Wie wird das Erbe besteuert, wenn der Erbe im Ausland wohnt?
Wenn im ausland Lebende etwas vererbt bekommen, wie wird dies dann mit der Besteuerung gehandhabt? Unterliegt dieses Erbe dem kompletten deutschen Steuerrecht? Und im Umgekehrten Fall ebenfalls? Wenn Deutsche etwas von einem im Ausland Verstorbenen vererbt bekommen, bezahlen sie dann ebenfalls den kompletten Erbsteuersatz?
1 Antwort
Ein Erbe aus Deutschland (Erblasser lebte in "D") wird immer in "D" besteuert, egal wo der Erbe lebt.
Da wo mit dem Wohnsitzland des Erben ein Dopelbesteuerungsabkommen besteht wird dann die in "D" bezahlte Erbschaftsteuer, auf die dort fällig angerechnet.
umgekehrt in "D". lebt der Erbe hier und der Erblasser in einem anderen Land muss der hier lebende Erbe auch Steuer nach deutschem Recht zahlen, bekommt aber die ausländische Steuer angerechnet.
Genau. Es genügt, dass einer von beiden - Erbe oder Erblasser - in DE einen Wohnsitz hat(te).
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Ohne Doppelbesteuerungsabkommen schützt zumindest der § 21 ErbStG vor einer Übermaßbesteuerung. Länder, die keine Erbschaftsteuer kennen, erheben für gewöhnlich Einkommensteuer auf das Erbe (z.B. Kanada: capital gain tax). Die gilt dann in DE als gleichgestellte Steuer.
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Es soll sichergestellt werden, dass man wirtschaftlich insgesamt nur mit der höheren Steuer belastet wird. Manchmal klappt das sogar.