Unser Vater ist 2005 gestorben und wir beide haben das Erbe zur hälfte angenommen. einige Jahre später meldet sich ein Landkreis aus weit zurückliegenden Wohnortes und will den Kindesunterhalt ( UVG) den dieses Amt damals für dieses Kind( mein Bruder) gezahlt hat nun von uns zurück! Das würde ja heißen ... das mein Bruder den Unterhalt den er damals vom Amt gezahlt bekommen hat bzw. meine Mutter für ihn bekommen hat , er selbst zurückzahlen muß bzw. eben weil wir beide als erben eingeschrieben sind auch ich , obwohl dieses Geld nie durch meine Hände ging. Seltsamerweise ist dieses Amt das einzigste welches Geld fordert die anderen Jugendämter bzw Landkreise in denen Bereich meine Mutter danach mit meinem Bruder wohnte melden sich nicht deswegen! Was kann man tun? müssen wir wirklich diese #Schulden bezahlen ?