Wohnrecht auf Lebzeit. Problem der Steuerabzugsfähigkeit bei Renovierungen. Wie lösen?
Wohnrecht auf Lebzeit ist in meinem Bekanntenkreis ein übliches Modell, wenn Erbschaften vorgezogen werden und Wohnraum an den Nachwuchs übergeht. Mietzahlungen erfolgen in dem Falle nicht.
Das gängige Problem ist: wenn der/ die Beschenkte/n den Teil renovieren, in dem die Schenker leben, dann haben sie keine Möglichkeit, dieses Investitionen (z.B. die Zinszahlungen) steuerlich geltend zu machen.
Wie könnte man das Problem lösen? Wie kann man solche Investitionen und etwa die Belastungen durch einen Kredit hierfür steuerlich beim Beschenkten geltend machen?
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