Erbe: Unbekannt ob noch Halbgeschwister im Ausland leben?

2 Antworten

Erst mal die Familiensituation aufdröseln und definieren, um die Erbfolge klarer darzustellen.

Die Beteiligten sind:

  • Oma (=Mutter der Tante und Deines Vaters)
  • Opa 1 (=Vater der Tante)
  • Opa 2 (Vater des Vaters)
  • Vater (=Kind von Oma und Opa 2 und Halbbruder von Tante)
  • Tante (=Kind von Oma und Opa 1)

Rahmenbedingungen:

  • Oma und Opa 2 sind bereits verstorben
  • Opa 1 ist in Schweden, ob er lebt, das ist nicht bekannt

Erbfolge bei Tod der Tante:

  • Es sind keine Kinder vorhanden, deshalb geht das Erbe zurück an die Eltern (Oma und Opa 1), je zu 50%
  • Oma ist verstorben, also geht ihr Teil an ihre noch lebenden Kinder weiter (Vater und Tante), je 25%
  • Opa 1 in Schweden bekommt seine 50%, wenn er noch lebt, ansonsten geht das wiederum entsprechend der schwedischen Erbgesetze an seine Erben weiter.

Wer ist jetzt in der Pflicht?

Es ist Aufgabe des Nachlassgerichts, die Erben festzustellen und zu finden (Par 1960 BGB). Ihr solltet dazu natürlich Unterstützung leisten, z.B. seinen letzten bekannten Wohnort nennen, Kopie einer Geburtsurkunde der Tante wegen seines Namens geben usw. Den Rest erledigt zunächst das Gericht und dürfte hier in Zusammenarbeit mit den schwedischen Stellen sehr schnell erfolgreich sein.

Weitere Infor zu sem Thema insgesamt hier:

https://www.erbrecht-heute.de/erben-vererben/die-erbensuche/

Durch die Eintragungen im Melderegister wird man ja den Namen des Vater der Tante kennen. Das Gericht hat die Möglichkeit das in Schweden abzufragen.

Da würde man auch Erfahren, ob Deine Tante noch andere Halbgeschwister hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung