Erbe: Unbekannt ob noch Halbgeschwister im Ausland leben?
Meine Tante liegt im sterben, es ist kein Testament vorhanden. Mein Onkel ist vor kurzem gestorben, sie war dort Alleinerbin (waren beide Kinderlos). Mein Vater ist der Halbbruder meiner Tante, Mutter meiner Tante und meines Vaters ist bereits verstorben (keine weiteren Geschwister). Der Vater meiner Tante ist Schwede und lebte dort, es gab nie kontakt zu Ihm, es kann davon ausgegangen werden das auch er nicht mehr lebt, unbekannt ist ob er weitere Nachfahren hat.
Ich deute das so das mein Vater im Todesfall meiner Tante erben wird da keine Kinder vorhanden sind und die beiden Eltern verstorben sind. Jetzt ist aber unbekannt ob der Vater wirklich bereits verstorben ist und ob er noch weitere Nachkommen hat die evtl. als Erben in Betracht kommen?
Würde das Nachlassgericht diese Ermittlung durchführen? Wenn nein, wie ist dann vorzugehen? Es wird auf jeden Fall ein Erbschein benötigt werden...
2 Antworten
Erst mal die Familiensituation aufdröseln und definieren, um die Erbfolge klarer darzustellen.
Die Beteiligten sind:
- Oma (=Mutter der Tante und Deines Vaters)
- Opa 1 (=Vater der Tante)
- Opa 2 (Vater des Vaters)
- Vater (=Kind von Oma und Opa 2 und Halbbruder von Tante)
- Tante (=Kind von Oma und Opa 1)
Rahmenbedingungen:
- Oma und Opa 2 sind bereits verstorben
- Opa 1 ist in Schweden, ob er lebt, das ist nicht bekannt
Erbfolge bei Tod der Tante:
- Es sind keine Kinder vorhanden, deshalb geht das Erbe zurück an die Eltern (Oma und Opa 1), je zu 50%
- Oma ist verstorben, also geht ihr Teil an ihre noch lebenden Kinder weiter (Vater und Tante), je 25%
- Opa 1 in Schweden bekommt seine 50%, wenn er noch lebt, ansonsten geht das wiederum entsprechend der schwedischen Erbgesetze an seine Erben weiter.
Wer ist jetzt in der Pflicht?
Es ist Aufgabe des Nachlassgerichts, die Erben festzustellen und zu finden (Par 1960 BGB). Ihr solltet dazu natürlich Unterstützung leisten, z.B. seinen letzten bekannten Wohnort nennen, Kopie einer Geburtsurkunde der Tante wegen seines Namens geben usw. Den Rest erledigt zunächst das Gericht und dürfte hier in Zusammenarbeit mit den schwedischen Stellen sehr schnell erfolgreich sein.
Weitere Infor zu sem Thema insgesamt hier:
https://www.erbrecht-heute.de/erben-vererben/die-erbensuche/
Durch die Eintragungen im Melderegister wird man ja den Namen des Vater der Tante kennen. Das Gericht hat die Möglichkeit das in Schweden abzufragen.
Da würde man auch Erfahren, ob Deine Tante noch andere Halbgeschwister hat.