Was für Kosten kommen bei einer Überschreibung einer Wohnung unter Geschwistern auf mich zu?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entschuldige bitte, aber DEin Sachverhalt ist etwas seltsam.

1. Du bekommst aus einer Erb-/Schenkungsauseinandersetzung eine Immobilie im Wert von ca. 60.000,-

2. Du verzichtest auf die Übertrag auf Dich wegen 901,24 Euro für Notar und Grundbuch, weil Du das Geld nicht hast.

3. Du renovierst die Wohnung ohne Geld so aufwendig, dass Du nun Angst hast, sie wäre zuviel Wert.

4. Das Problem was Du Dir eingehandelt hast ist, dass es nun eventuell nciht mehr als einheitlicher Vorgang angesehen wird, was es damals gewesen wäre.

5. Vor 3 Jahren war es so, dass Deine Eltern eine "Schenkung unter Auflagen" gemacht haben. Schenkung an Deinen Bruder, Übertragung eines Ausgleichs an Dich. Ein böser Mensch könnte nun denken, das es nun kein gleicher Vorgang mehr ist.

6. Ich bin aber der Ansicht, wenn man in dem Vertrag nun diesen Zusammenhang herstellt, dann bleibt es dabei.

7. Warum Grunderwerbsteuer? Du kaufst doch nichts?

8. Es ist ggf. eine Schenkung. Freibetrag unter Brüdern 20.000,-.

9. Ich bin aber der Ansicht, dass es sich mit der Übertragung der Immobilie von den Eltern auf Deinen Bruder um einen Vorgang handelt und so der Vorgang eine Einheit sein müsste.

Auf jeden Fall habt ihr den Fehler gemacht 'Euch damals nicht vernünftig beraten zu lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 14:53

Wir haben uns schon beraten lassen, aber die Steuerberaterin meinte, da die Wohnung NICHT im Elternhaus ist, was mein Bruder überschrieben bekommen hat, eben kein einheitlicher Vorgang mehr ist. Sonst hätten wir das ja natürlich gleich gemacht. Wir waren ja auch beim Notar. Wir haben die Wohnung renoviert, da sie in einem katastrophalen Zustand war, hatten aber dann kein Geld mehr für die Überschreibung (Grunderwerbsteuer, Notarkosten). Es wurde aber zur Sicherheit im Vertrag mit meinen Eltern aufgenommen, dass ich entweder Geld oder Wohnung (aus einem anderen Haus von meinem Bruder) bekomme.

wfwbinder  18.06.2015, 15:05
@mari77

Die liebe Frau Kollegin sollte ab und zu mal zur Fortbildung gehen, oder hätte in der Ausbildung besser aufpassen sollen.

Grunderwerbsteuer kann hier nicht anfallen, wegen § 3 Nr., 2 GrdErwStG.

Der Notar ist auch kein Meister seines Fachs (auch wenn er 2 Semester Jura mehr hat als ich), denn wenn man das ganze in einen einzigen Vorgang (eine Urkunde) gefasst hätte: "Übertragung des Hauses mit der Auflage die Wohnung ... auf den Bruder zu übertragen als Abfindung ...."

Dann wären auch mit Sicherheit die Schenkungssteuer entfallen, weil es egal ist, ob jemand etwas übertragen bekommt mit der Auflage 60.000,- in Bar zu zahlen, oder im gleichen Wert eine Wohnung zu bekommen.

Ich würde das nun im Nachhinein mit einem (guten) Notar genau so hinzubekommen, dass es eine Urkunde wird, die die erste nur ergänzen soll.


mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 15:14
@wfwbinder

Gut, so ungefähr steht es ja in der Urkunde. Ich bin jetzt unterwegs und habe die Urkunde nicht zur Hand, sonst würde ich den Wortlaut schreiben. Ich schaue heute abend gleich nach.

Wenn es so drin stehen würde: Aber jetzt muss ich ja schauen, dass die Wohnung auf mich umgeschrieben wird, da mein Bruder ja noch der Eigentümer ist. Wenn es also so in dieser Urkunde stehen würde, dann könnte ich zum Notar gehen und die Umschreibung veranlassen? Es würden dann nur Notar- u. Gruchbuchamtkosten anfallen?

wfwbinder  18.06.2015, 15:20
@mari77

Wenn es so drin steht, wie ich es beschreiben habe, dann ja.

Aber es würde mich dann wundern dass der Notar damals die Umschreibung nicht gleich veranlasst hat.

Aber ich würde dorthin gehen und es so in Gang bringen.

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 15:27
@wfwbinder

Mmmmh...das stimmt... dann schau ich heute Abend zu Hause nochmal. Danke schon mal :-)

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 20:32
@wfwbinder

So, habe jetzt die Urkunde, da steht: Es besteht Einigkeit, dass die Schwester des Übernehmen zum Ausgleich für die Übertragung einen Geldbetrag xy oder alternativ die Wohnung xy erhält. Fr. xy stimmt ebenso der Übertragung zu u. erklärt sich mit dem vorgesehenen Ausgleich einverstanden.

Die Steuerberaterin meinte, da es sich um ein anderes Objekt handelt, da die Wohnung nicht in dem übertragenen Haus sich befindet, muss ich Gewerbesteuer bezahlen...

wfwbinder  18.06.2015, 21:02
@mari77

Wenn Sie dieser Ansicht ist, dann hätte sie einen besseren Vorschlag machen sollen.

Aber sie hat nicht recht, denn es ist ein Vertrag, der eine Schenkung unter Auflagen regelt (Haus an den Bruder, Auflage Dich abzufinden). Das fällt unter Schenkungssteuer. Man hätte damals gleich die Übertragung machen sollen, aber OK wurde vergessen. Ich würde jetzt wie schon geschrieben einfach nur mit Bezug auf diesen Vertrag die Übertragung beurkunden. Kostet 901,24 Euro .

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 21:07
@wfwbinder

Auch keine Schenkungssteuer? Nur ca. 900 EUR?? Das wäre ja der Oberhammer...

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 21:21
@mari77

Grunderwerbssteuer meinte ich oben 😜

Mari:

Du schreibst, dass eine Steuerberaterin und ein Notar eingeschaltet waren. Was läge jetzt näher, zumindest die Steuerberaterin, die den Vorgang kennt,  nach der kostengünstigen Lösung zu befragen.

Du hast uns z.B. nicht verraten, ob an der Wohnung noch Wohnungseigentum begründet werden muss und wer die Kosten für die Bildung der Eigentumswohnung zu tragen hat.

Statt die Eigentumsumschreibung zu forcieren hast du das Geld für die Komplettrenovierung eingesetzt. Das war gewagt. Wie würdest du reagieren, wenn das Objekt zwischenzeitlich verkauft, hoch belastet oder das Eigentum durch eine Zwangsversteigerung verloren gegangen wäre?

Drei Jahre untätig warten, es wird es höchste Zeit, dass du aktiv wirst


mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 17:30

Die Steuerberaterin geht ja davon aus, dass Grunderwerbssteuer bezahlt wird, da es sich um zwei verschiedene Objekte/Aktionen handelt. Wir wohnen ja mietfrei, ausserdem ist in dem Notarvertrag zw. meinen Eltern u. meinem Bruder geschrieben,  dass ich Geld o. Wohnung bekomme. Verschenkt ist nichts 😉 ausserdem vertraue ich da auch meinem Bruder. Mir ist schon klar, dass es am besten ist, wenn man das so schnell wie möglich erledigen sollte. Die Überschreibung muss ich bezahlen, deshalb  frage ich hier ja nach... wenn Grunderwerbssteuer anfällt, ist das ja kein Pappenstiel... um die Teilungserklärung kümmert sich mein Bruder, die Wohnung ist auch schuldenfrei...

Ich denke dass es besser ist wenn du einen anwalt einschaltest


mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 18:12

Kennt sich ein Anwalt damit besser aus?

Die Frage ist unverständlich :

Nun hatte ich damals nicht das Geld, mir die Wohnung überschreiben zu lassen.

Wieso brauchtest du da Geld ?

Die Wohnung wäre doch eine Schenkung von deinen Eltern gewesen,

oder hat die denen nicht gehört ?

Hast du sonst schon eine Schenkung bekommen ?

Wenn nein wäre keine Grunderwerbssteuer angefallen.

Irgendwie fehlt da noch was.


mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 14:50

Also ich meinte, damals hatte ich nicht das Geld für die Überschreibung, da ja Grunderwerbssteuer anfällt, da eine Überschreibung unter Geschwistern stattfindet. Das Haus mit der Wohnung für mich gehört meinem Bruder, ist also NICHT im Elternhaus, sonst wäre es ja einfacher und kostengünstiger gewesen. Aber die Wohnung befindet sich im 2. Haus meines Bruders, dass er vor ein paar Jahren gekauft hatte...

wfwbinder  18.06.2015, 14:54
@mari77

Wieso kommst Du immer auf Grunderwerbsteuer? Es ist doch kein Kauf. Wenn eine Sache einer Verkehrsteuer unterliegt (hier ERbschaft-/Schenkungssteuer), wenn überhaupt welche anfällt, dann entfällt automatisch die Grunderwerbsteuer.

mari77 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 15:01
@wfwbinder

Also fällt in diesem Fall dann Schenkungssteuer an?? Obwohl es ja von einem Gegenwert abhängt, da mein Bruder nur das Haus bekommen hat, weil ich diese Wohnung bekomme? Die Steuerberaterin meinte damals, es würde keine Schenkungssteuer anfallen.... oh Mann...

wfwbinder  18.06.2015, 15:22
@mari77

Es ist eine Erbauseinandersetzung. Da kann definitiv keine Grunderwerbsteuer anfallen. Alles eine Frage der genauen Organisation.

Und wenn es so formuliert war, wie ich oben bei meiner Antwort schrieb, gibt es auch keine Schenkungssteuer.