Was für Kosten kommen bei einer Überschreibung einer Wohnung unter Geschwistern auf mich zu?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entschuldige bitte, aber DEin Sachverhalt ist etwas seltsam.

1. Du bekommst aus einer Erb-/Schenkungsauseinandersetzung eine Immobilie im Wert von ca. 60.000,-

2. Du verzichtest auf die Übertrag auf Dich wegen 901,24 Euro für Notar und Grundbuch, weil Du das Geld nicht hast.

3. Du renovierst die Wohnung ohne Geld so aufwendig, dass Du nun Angst hast, sie wäre zuviel Wert.

4. Das Problem was Du Dir eingehandelt hast ist, dass es nun eventuell nciht mehr als einheitlicher Vorgang angesehen wird, was es damals gewesen wäre.

5. Vor 3 Jahren war es so, dass Deine Eltern eine "Schenkung unter Auflagen" gemacht haben. Schenkung an Deinen Bruder, Übertragung eines Ausgleichs an Dich. Ein böser Mensch könnte nun denken, das es nun kein gleicher Vorgang mehr ist.

6. Ich bin aber der Ansicht, wenn man in dem Vertrag nun diesen Zusammenhang herstellt, dann bleibt es dabei.

7. Warum Grunderwerbsteuer? Du kaufst doch nichts?

8. Es ist ggf. eine Schenkung. Freibetrag unter Brüdern 20.000,-.

9. Ich bin aber der Ansicht, dass es sich mit der Übertragung der Immobilie von den Eltern auf Deinen Bruder um einen Vorgang handelt und so der Vorgang eine Einheit sein müsste.

Auf jeden Fall habt ihr den Fehler gemacht 'Euch damals nicht vernünftig beraten zu lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Mari:

Du schreibst, dass eine Steuerberaterin und ein Notar eingeschaltet waren. Was läge jetzt näher, zumindest die Steuerberaterin, die den Vorgang kennt,  nach der kostengünstigen Lösung zu befragen.

Du hast uns z.B. nicht verraten, ob an der Wohnung noch Wohnungseigentum begründet werden muss und wer die Kosten für die Bildung der Eigentumswohnung zu tragen hat.

Statt die Eigentumsumschreibung zu forcieren hast du das Geld für die Komplettrenovierung eingesetzt. Das war gewagt. Wie würdest du reagieren, wenn das Objekt zwischenzeitlich verkauft, hoch belastet oder das Eigentum durch eine Zwangsversteigerung verloren gegangen wäre?

Drei Jahre untätig warten, es wird es höchste Zeit, dass du aktiv wirst

Ich denke dass es besser ist wenn du einen anwalt einschaltest

Die Frage ist unverständlich :

Nun hatte ich damals nicht das Geld, mir die Wohnung überschreiben zu lassen.

Wieso brauchtest du da Geld ?

Die Wohnung wäre doch eine Schenkung von deinen Eltern gewesen,

oder hat die denen nicht gehört ?

Hast du sonst schon eine Schenkung bekommen ?

Wenn nein wäre keine Grunderwerbssteuer angefallen.

Irgendwie fehlt da noch was.