Was für Kosten kommen bei einer Überschreibung einer Wohnung unter Geschwistern auf mich zu?
Mein Bruder hat vor ca. 3 Jahren das Elternhaus überschrieben bekommen mit der Maßgabe, mir die Wohnung in seinem anderen Haus zu überschreiben oder einen Geldbetrag von EUR 60.000,00 auszubezahlen. Nun hatte ich damals nicht das Geld, mir die Wohnung überschreiben zu lassen. Die Wohnung, welche wir seit 3 Jahren mietfrei bewohnen, war vor 3 Jahren in einem katastrophalen Zustand, wir haben sie komplett renoviert. So langsam müsste ja die Wohnung überschrieben werden, auch zur eigenen Sicherheit. Welcher Wert wird jetzt für die Berechnung der Kosten (Notarkosten, Grunderwerbssteuer) genommen? Kann man da einfach sagen, dass sie einen Wert von 60.000,00 EUR damals hatte? Überprüft das Finanzamt das irgendwie? Ich hoffe, ihr konntet meinen Text verstehen ;-) Vielen Dank schon mal vorab für eure Antwort! Ich muss halt wissen, wieviel Geld ungefähr auf mich zukommen, denn wenn die Sache angeleiert ist und mittendrin kommt raus, es wird doch mehr, ist das ja schon blöd.
4 Antworten
Entschuldige bitte, aber DEin Sachverhalt ist etwas seltsam.
1. Du bekommst aus einer Erb-/Schenkungsauseinandersetzung eine Immobilie im Wert von ca. 60.000,-
2. Du verzichtest auf die Übertrag auf Dich wegen 901,24 Euro für Notar und Grundbuch, weil Du das Geld nicht hast.
3. Du renovierst die Wohnung ohne Geld so aufwendig, dass Du nun Angst hast, sie wäre zuviel Wert.
4. Das Problem was Du Dir eingehandelt hast ist, dass es nun eventuell nciht mehr als einheitlicher Vorgang angesehen wird, was es damals gewesen wäre.
5. Vor 3 Jahren war es so, dass Deine Eltern eine "Schenkung unter Auflagen" gemacht haben. Schenkung an Deinen Bruder, Übertragung eines Ausgleichs an Dich. Ein böser Mensch könnte nun denken, das es nun kein gleicher Vorgang mehr ist.
6. Ich bin aber der Ansicht, wenn man in dem Vertrag nun diesen Zusammenhang herstellt, dann bleibt es dabei.
7. Warum Grunderwerbsteuer? Du kaufst doch nichts?
8. Es ist ggf. eine Schenkung. Freibetrag unter Brüdern 20.000,-.
9. Ich bin aber der Ansicht, dass es sich mit der Übertragung der Immobilie von den Eltern auf Deinen Bruder um einen Vorgang handelt und so der Vorgang eine Einheit sein müsste.
Auf jeden Fall habt ihr den Fehler gemacht 'Euch damals nicht vernünftig beraten zu lassen.
Mari:
Du schreibst, dass eine Steuerberaterin und ein Notar eingeschaltet waren. Was läge jetzt näher, zumindest die Steuerberaterin, die den Vorgang kennt, nach der kostengünstigen Lösung zu befragen.
Du hast uns z.B. nicht verraten, ob an der Wohnung noch Wohnungseigentum begründet werden muss und wer die Kosten für die Bildung der Eigentumswohnung zu tragen hat.
Statt die Eigentumsumschreibung zu forcieren hast du das Geld für die Komplettrenovierung eingesetzt. Das war gewagt. Wie würdest du reagieren, wenn das Objekt zwischenzeitlich verkauft, hoch belastet oder das Eigentum durch eine Zwangsversteigerung verloren gegangen wäre?
Drei Jahre untätig warten, es wird es höchste Zeit, dass du aktiv wirst
Ich denke dass es besser ist wenn du einen anwalt einschaltest
Die Frage ist unverständlich :
Nun hatte ich damals nicht das Geld, mir die Wohnung überschreiben zu lassen.
Wieso brauchtest du da Geld ?
Die Wohnung wäre doch eine Schenkung von deinen Eltern gewesen,
oder hat die denen nicht gehört ?
Hast du sonst schon eine Schenkung bekommen ?
Wenn nein wäre keine Grunderwerbssteuer angefallen.
Irgendwie fehlt da noch was.