Meine Mutter wurde von ihrem verstorbenen zweiten Mann als Alleinerbin testamentarisch eingesetzt. Seine einzige Tochter aus erster Ehe hat er enterbt. Wie hoch ist dann ihr Pflichtteil? Gehört zum Nachlass außer Geldvermögen auch gegenständlicher Nachlass (z.B. Gemälde, Gebrauchsgegenstände) und falls ja: wie kann der Wert bestimmt werden?)