Pflichtteil und Wohnungseigentum
Meine 20 Jahre jüngere Frau will eine Eigentumswohnung als Alterssicherung kaufen und auf ihren Namen eintragen lasse. Nach der gesetzlichen Regelung bekomme ich in ihrem Todesfall 50 % und ihr Kind 50 %. Was ist wenn ich vor ihr sterbe, fällt dann ihre Wohnung auch in meine Erbmasse zugunsten meiner Kinder aus früherer Ehe? Wie könnte ich sie davor schützen, dass auch meine Kinder wegen ihrer Wohnung Ansprüche geltend machen?
2 Antworten
Das Erbrecht geht nach Stämmen. Du bist aber das Bindeglied zwischen Deiner Frau und Deinen inder.
Aber es gibt keine "Blutlinie" zwischen Deiner Frau und Dir (Bei Deinen Eltern, oder Deiner Exfrau wäre das anders).
Daher erben Deine Kinder nur, wenn Deine Frau vor Dir stirbt und Dich dann später Deine Kinder beerben. Stirbst Du vorher, ist die Sache erledigt.
Das einfachste um Dich abzusichern, ohne das, in welcher Form auch immer, andere Ansprüche geltend gemacht werden können, wäre, wenn Du ein lebenslanges Wohnrecht bekommst, für den Fall, dass Deine Frau vor Dir stirbt. Die Wohnung würde aber direkt durch Erbschaft an ihr Kind gehen.
Stiefkinder sind nicht erb- noch pflichtteilsberechtigt. Insofern können deine Kinder kein Miteigentumsanteil der ETW deiner Frau erben, wenn du vor ihr stirbst, solange sie nicht adoptiert würden :-O
G imager761