Zählt eine Aufwandsentschädigung vor Tod, zur Erbmasse?
Hallo,
meine Mutter ist schwer krank und wird leider in absehbarer Zeit versterben!
Da Sie leider hoch verschuldet ist, werde ich nach ihrem Tod auf das Erbe verzichten!
Sie möchte mir aber jetzt noch zu Lebzeiten den Erlös aus Ihrem Auto und ihren Möbeln als Aufwandsentschädigung dafür dass ich mich um ihre Angelegenheiten und die Pflege gekümmert habe zukommen lassen, außerdem noch für Ihrer Beerdigung und Grabpflege!
Kann der Nachlassverwalter dieses Geld zurückverlangen und wie muss das Schreiben für diesen Erlass der Aufwandsentschädigung formuliert sein?
Es werden Beträge unter 2000€ sein die dabei heraus kommen, auch noch offene Rechnungen werde ich davon bezahlen!
Ausserdem besteht noch eine Sterbeversicherung über 4000€ die zu meinen Gunsten ausgestellt ist, ohne Verwendungsbestimmung!
Vielen, vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Bei wertlosem Nachlass wird keine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Die Versicherung gehört ja nicht zum Nachlass. Es müssen mindestens Werte da sein, mit denen die Verfahrenskosten beglichen werden können.
Geld verschenken und Gläubiger im Regen stehen lassen, ist natürlich nicht so die feine Art. Wahrscheinlich wird es aber niemand von den Gläubigern erfahren. Am ehesten vielleicht noch der Vermieter, der auf den Kosten der Räumung und der folgenden Miete sitzenbleibt.
Die Schulden eines mittellosen Toten werden von niemandem verwaltet. Die Gläubiger buchen irgendwann aus, wenn sie keine Erben finden.
ich kann dir nur auf die letzte Frage mit Sicherheit antworten... ..auch wenn du Begünstigte/ Bezugsberechtigte der Sterbegeldversicherung bist, kannst du das Erbe ausschlagen und hast dennoch Anspruch auf das Geld der Sterbegeldversicherung.
Es gehört nicht zur Erbmasse, damit müssen auch nicht zwingend die Beerdigungskosten bezahlt werden !
Diese 'Aufwandsentschädigung' stellt juristisch eine Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge aus Dankbarkeit dar. Die dürfen die Gläubiger wegen Verarmung nach §§ 528 f. BGB zurückfordern.
Eine Sterbegeldversicherung mit Bezugsrecht ist ein Schenkungsversprechen auf den Ereignisfall, dass die rechtsnachfolgenden Erben bzw. der Nachlassverwalter dem Versicherer gegenüber widerrufen und die Versicherungssumme dem Nachlass zuführen dürfen. Hat der Versicherer gutgläubig bereits geleistet, gilt der Rückforderungsanspruch entsprechend.
Es ist davon auszugehen, dass ein Nachlassverwalter 10 Jahre rückwirkend die Vermögenslage der Erblasserin prüft und Vermögenswerte anhand Versicherung, Steuerlastschriften eines PKW, Prämienzahlungen einer Sterbegeldversicherung aus den Unterlagen leicht feststellen kann.
Das kann so nicht stimmen, ich habe gelesen, dass bis 5000€ als Absicherung für die Beerdigung frei sind, ganz genau so wie es der erste Antworter geschrieben hat!
...ich habe jetzt bei Google gefunden:
." Hat der Erblasser einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und darin einen Bezugsberechtigten benannt,......"
Also dürfte stimmen, was ich schon oben geantwortet hatte.
Ansonnsten wäre eine aktuellere Quelle zu benennen ganz hilfreich, man lernt gern dazu !
Gruß!
Doch, die Erben könnten u.U. die Bezugsberechtigung widerrufen. Wenn das nicht geschieht, stimmt Deine Antwort m.E..
Das stimmt leider nicht: Diese Versicherungen zählen zum Zeitwert oberhalb der Freigrenze bei Insolvenz, Grundsicherung oder Hartz 4 zum Vermögen des Versicherungsnehmers.
MIt Bezugsrechtvereinbarung macht der Versicherungsnehmer über die Versicherung dem Berechtigten lediglich ein Angebot, die Summe zu erhalten. Dies darf der rechtsnachfolgende Erbe widerrufen und die Versicherungssumme damit dem Nachlass zuführen :-O
Man darf eben nicht das Erbe ausschlagen, um die Schuldden des Erblassers loszuwerden, sich aber seine 5000 EUR nehmen, um die Beerdigungskosten aus Totenfürsorgepflicht als Angehöriger auch außerhalb seiner Erbenstellung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Ich habe geschrieben, dass ich u.a. offene Rechnungen damit begleichen möchte!
Was Miete und so betrifft wird die weiterhin bezahlt, mit eintreten des Todes werde ich vom Erbe zurückterten müssen, was dann die Mieten betrifft, habe ich keinen Einfluss mehr drauf.
Was bedeutet, dass es dann keine Nachlasspflegschaft, verwaltet denn ansonsten die Schulden und die Wohnung, wenn ich vom Erbe zurücktrete?