Erbschaftssteuer - eventuelle Nachversteuerung
1969 kauften meine Eltern eine Eigentumswohnung von 80 qm und nutzten sie durchgehend selbst. Am 31.1.2012 verstarb meine Mutter und vererbte mir die Wohnung. Die Wohnung war erbsteuerfrei, da der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wurde. Seit dem Tod meiner Mutter wohnt meine Tochter mietfrei in der Wohnung, da dies der ausdrückliche Wunsch meiner verstorbenen Mutter war, dies ist aber nicht schriftlich fixiert.
Wie stellen sich die steuerlichen Aspekte dar, wenn ich
a) die Wohnung nun in nächster Zeit verkaufe
b) die Wohnung kostenpflichtig an meine Tochter (oder anderweitig) vermiete
c) die Wohnung meiner Tochter schenke (bisher noch keinerlei Schenkungen)
Sollte in einem dieser Fälle eine Nachbesteuerung wegen Verkauf, Vermietung oder Schenkung innerhalb von 10 Jahren in Betracht kommen, wie wird diese Steuer berechnet? Der Wert der Wohnung liegt bei ca. 250.000 Euro, also unter dem Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Wird dieser Freibetrag von 400.000 Euro auch bei einer Nachbesteuerung berücksichtigt und bleibt dadurch die Wohnung auch in diesem Falle ohne Steuerabzug? Für konstruktive Antworten bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.
2 Antworten
a) es passiert ncihts, weil Du die Kaufzeitpunkt "mitgeerbt" hast. Für die 10 jahresfrist zählt die Anschaffung durch die Eltern.
b) dann versteuerst Du den Überschuss aus der Vermietung, also Miete- Werbungskosten- Afa = Überschuss gem. § 21 EStG aus Vermietung udn Verpachtung.
c) Wenn es noch immer weniger als 400.000,- Wert sind, keine Auswirkung, keine Steuer. Aber beachten innerhalb von 10 Jahren nciht die 400.000,- überschreiten.
Schenkung innerhalb von 10 Jahren
Die 10 Jahre haben in 1969 angefangen, sofern sie überhaupt in Betracht kommen.