Hat meine Tante oder deren Kinder nach dem ableben meiner Mutter anrecht auf das Haus , wenn ich der alleiniger Erbe laut des Hamburger Testamentes bin ?

4 Antworten

Gesetzliche Erben sind die Kinder, schon ohne Testament.

Mit Testament erst Recht.

§ 1924 BGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Es gibt weder ein Oberknolldorfer noch ein Hamburger Testament. Meinst Du etwa das Berliner Testament?

Nein. Die haben kein Anrecht. Selbst wenn es ein Testament gebe, stehst du in der Erbfolge auf Platz 1.

Nein, mit und ohne Testament wären die Tante in der Ebfolge deutlich hinter Dir !

Viel Glück

Barmer