Kann ich als Eigentümerin den Nießbrauch für eine unbewohnte Wohnung abkaufen?

2 Antworten

1. Geht das überhaupt den Nießbrauch abzukaufen und im Grundbuch wieder zu löschen?

Einvernehmlich mit der Nießbrauchnehmerin durchaus :-)

2. Wie kann man den Wert eines Nießbrauchrechts dafür ermitteln?

Jahreswert (12 ortsübliche Vergleichsmieten) mal Jahreszahl der statistischen Lebenserwartung der Nießbrauchnehmerin (15, wenn sie bei Übergabe 65 Jahre alt wäre).

3.Kann meine Mutter, weil sie auf das Geld nicht angewiesen ist, auch einen viel geringeren Betrag als den Wert der Wohnung verlangen?

Ja, allerdigs wäre der Vorteil dieser gemischten Schenkung pflichteilsergänzungspflichtig i. S. d. § 2325 III BGB.

4. Wenn es gehen würde und ich sodann Eigentümerin ohne Nießbrauchrecht wäre, inwieweit könnte mein Bruder -der nicht als Eigentümer eingetragen ist und auch keinen Kontakt zu uns hat- dafür im Erbfall - Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen?

Die Differenz zum realen Niebrauchswert können sie zehn Jahre lang, ab dem zweiten Jahr alljährlich 10% fallend, dem Nachlass hinzurechnen und von diesem fiktiven Nachlass zur Pflichtteilsquote Ergänzung beanspruchen, sofern ihr tatsächliches Erbe ohne den Wert niedriger ausfiele.

G imager761

Wenn ein Lebenslanger Nießbrauch eingetragen ist, kann der Begünstigte das löschen lassen. Er braucht nur verzichten udn das beim Notar beurkunden lassen.

Also wie Du dich mit Deiner Mutter einigst, ob Du ihr Geld gibst dafür bleibt Euch überlassen. Eventuell verzichtet sie ja, weil sie es nciht braucht.

Bewertung ist einfach.

Du nimmst den Jahreswert (der ist seinerzeit in der Urkunde genannt worden, wenn das nciht verfügbar ist nimm einfach die Nettokaltmiete) und multiplizierst das mit dem Vervielfältiger aus dieser Tabelle:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2015-09-10-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Als Beispiel, Deine Mutter ist 75, Tabellenwert 9,166, Jahreswert des Nießbrauchs 6.000,- = 54.996,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

EnnoWarMal  25.10.2015, 12:41

Du hast DAS gelesen?

Respekt! Was schreibt sie denn?

wfwbinder  25.10.2015, 12:59
@EnnoWarMal

Wenn man das irrelevante weglässt bleibt:

Eine Wohnung (halbes Haus) geschenkt mit der Auflage lebenslänglicher Nießbrauch

Nießbrauch nie genutzt, nur die Wohnung zum unterstellen von Möbel genutzt.

Nießbraucherin wohnt in Seniorenresidenz.

Fragerin möchte wissen, ob man Nießbrauch abkaufen kann, damit man selbst nutzen kann.

Mikkey  25.10.2015, 13:00
@EnnoWarMal

DAS ist in der Tat durchaus verständlich geschrieben. Es fehlen lediglich die Absätze, die wohl nach der Eingabe vom ff-Editor gefressen wurden.

Gaenseliesel  25.10.2015, 14:22
@EnnoWarMal

lach......  Enno, zum Glück kommen Einkommensteuererklärungen ohne solche Anschreiben auf deinen Schreibtisch, wie ?

Und wenn mal doch, man hat ja nicht ohne Grund fähige Mitarbeiter oder freie Ablagen. ;-)))) 

Ich finde den Text, nun gut bis auf die fehlenden Absätze, eigentlich auch akzeptabel. Wir haben schon Schlechteres gesehen !!!

wfwbinder  25.10.2015, 19:18
@Gaenseliesel

Ach weisst Du, das mit den Sachverhatlsdarstellungen ist so eine Sache.

Hier kann man lesen, oder es bleiben lassen. Ausserdem lese ich viel viel schneller als ich höre, das ist nämlich von der Sprechgeschwindigkeit abhängig.

Aber wenn Du im Büro sitzt, wohlwissend, dass Du nur über Tabellenwerte verdienst und die Zeit in dem Fall keine Rolle spielt, dann ist es nicht so spannend, wenn man sich anhört das z. B. in dem betreffenden Haus schon der Urgroßvater gewohnt hat, die Leute Angst vor Inflation haben und davon dass sie Fußpilz bekommen könnten, aber die wichtigen Punkte muss man danach doch noch einzeln erfragen.

Aber für einen Laien ist es auch schwer zu ermessen, was wichtig ist. Für einen Laien ist St-Kl. 3 das gleiche wie Zusammenveranlagung. Kann schwer verstehen, das Grundfreibetrag eben etwas ist, was schon der Tabelle eingearbeitet ist usw.

Mikkey  25.10.2015, 21:54
@wfwbinder

Man könnte auch argumentieren, dass jemand, der genau weiß, was für die Frage wichtig ist und was nicht, die Antwort auch selbst geben könnte ;-)