Wo und wie erfährt man etwas über ein evtl Erbe?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Amtsgericht erhalten, indem steht das meine Oma verstorben ist und mein Onkel einen Erbschein beantragt hat. Ich hatte nie etwas mit dieser Oma zutun, da sie ihren Sohn (der Onkel) immer bevorzugt hat und sich für ihre anderen Kinder (meine Mutter) nicht interessiert hat. Daher weiss ich auch nicht ob und was es zu erben gibt. In dem Brief steht auch nichts weiter, nur ob ich es annehmen will oder nicht. Wo kann ich erfahren worum es genau geht? Geht das auch ohne das ich einen Anwalt oder Notar einschalte? Kann ich z.b. direkt beim Amtsgericht anrufen und nachfragen?
3 Antworten
Du wirst wohl eher deinen Onkel fragen sollen, weil der vermutlich näher dran ist und es weiss. Er ist auch Auskunftspflichtig, wenn er sich um die Sache kümmert.
Du kannst natürlich auch einen Erbschein beantragen.
Was leider zu befürchten ist, wenn der Onkel der Lieblingssohn war, dass schon vorher was geschenkt wurde.
Aber der Onkel muss über dieseVorgänge Auskunft erteilen.
Das Amtsgericht verschickt keine Briefe wenn Du nicht unter den Erbberechtigten bist. Frag nach, ob da ein Testament eröffnet wurde und bitte um eine Abschrift.
Was genau zum Erbe gehört muß Dir der sagen, der es in seinem Besitz hat:
Woher haben die denn Deinen Namen und Deine Anschrift? Es gibt doch kein öffentliches Verzeichnis der gesetzlichen Erben. Also liegt die Vermutung nahe, dass eine letztwillige Verfügung vorliegt. Klarheit darüber kann nur die Anfrage beim Amtsgericht schaffen.
Meine Anschrift hat das Amtsgericht von meiner Schwester und die Anschrift meiner Schwester vom Onkel. Blöd ist auch, dass die Dame vom Amtsgericht nicht gerade freundlich und auskunftsfreudig war.
Wo und wie erfährt man etwas über ein evtl Erbe?
Garnicht, denn du hast als Enkel keinerlei Erbrecht am Nachlass deiner Oma und damit auch keinen Auskunftsanspruch :-O
Vielmehr beerben den Reinachlass (ggf. der Witwer und) deine Mutter und dein Onkel nebst weiteren (auch unehelichen und adoptierten) Kinder der Großmutter, solange deine Mutter ihr Erbe nicht ausschlägt und es kein anderlautendens Testament gäbe :-(
G imager761
Es ist so, dass meine Mutter verstorben ist und daher ich und meine Schwester die nächsten in der Erbfolge sind.
Nun es gibt ja auch die gesetzliche Erbfolge. Ich weiss weder wer das Erbe besitzt noch was das Erbe ist. Alles was ich weiss ist das diese Frau verstorben ist und ich erbberechtigt bin von was auch immer.