Haus Erbschaft und Inventar?
Hallo und guten Tag,
mein Vater ist überraschend gestorben. Er und meine Mutter haben sich vor Jahren gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Das ist auch gut so. Wenn meine Mutter einmal stirbt sind mein Stiefbruder und ich zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Das Haus soll jedoch mein Stiefbruder "ohne Inventar" bekommen. Im Testament steht sonst nichts genaueres. Eigentlich war der Sinn dieses Eintrags, dass ich mir noch Erinnerungsstücke meiner Mutter aus dem Haus mitnehmen kann.
Ich habe beim Notar damals noch gefragt, ob ich dann für das Inventar insgesamt verantwortlich sei (also den Rest räumen lassen müsste). Das verneinte man. Aber jetzt drückt mich diese Formulierung doch wieder. Ist es tatsächlich so, dass dann mein Bruder das Haus bekommt, ich noch etwas herausnehmen kann und er aber dann die Räumung vornehmen müsste?
Gruß
Jens
3 Antworten
Wenn im Testament wirklich steht: A bekommt das Haus ohne Inventar, dann ist B für das Inventar verantwortlich.
Wenn es nur darum ginge, dass Du Dir Dinge nehmen darfst, dann müsste m. E. im Testament stehen, "A bekommt as Haus mit Inventar, mit der Einschränkung, dass B nach belieben bewegliche Gegenstände aus dem Haus für sich beanspruchen kann."
Mich ärgert ja nur, dass es jetzt doch nicht so drinsteht, wie es eigentlich gedacht war und wie es mir damals versichert wurde.
Eigentlich war der Sinn dieses Eintrags, dass ich mir noch Erinnerungsstücke meiner Mutter aus dem Haus mitnehmen kann.
Nicht dem testamentarischen Wortlaut nach. Deinem Stiefbruder steht demnach das Haus testamentarisch ohne Inventar zu. Meint, die Immobilie ohne bewegliches Zubehör i. S. d. § 47 BGB, also diejenigen "bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen", etwa eine Einbauküche, Alarmanlage, Perserteppiche, Vorhänge.
Nun würde ich doch aber abwarten wollen, was im Nacherbfall mit dem Stiefbruder vereinbart werden kann. Denkbar, dass dein Bruder bsplsw. die Einbauküche gern weiterbenutzen möchte und auf deinen Ausbau garkeinen Wert legt. Es sei denn, du wolltest dafür Geld sehen und er kauft sich dann lieber gleich seine eigene neu.
Denn die Räumungskosten fallen dir an; sich nur die Rosinen an Erinnerungsstücken aus dem Haus zu nehmen und insoweit die übrigen Nachlassgegenstände an Einrichtung und Zubehör zurückzulassen, sieht des Testament ausdrücklich nicht vor.
Wa sorgt dich daran denn? In Eigenregie mit Helfern im Leihtransporter (Baumarkt) zwei-, dreimal zum Wertstoffhof gependelt ist das mit 100 EUR, Getränken und belegten Brötchen an einem Samstag erledigt.
Ich würde dem zustimmen, was bereits gesagt wurde. Du wärest für die Räumung zuständig. Allerdings könntest du auch eine Art "Hausflohmarkt" organisieren, wie wäre das? Dann kommen Leute in das Haus und suchen sich noch einige Gegenstände aus. Vielleicht springt da was bei rum
oje...