Verzicht auf Teile des Erbes
Hallo zusammen,
mein verstorbener Vater hat mir und meiner Schwester neben seinem Hausstand eine Schifffsbeteiligung und Wohnungsgenossenschaftsanteile hinterlassen. Wir haben beide das Erbe angenommen. An den Genossenschaftsanteilen bin ich nicht interessiert, an der Schifsbeteiligung meine Schwester nicht. Da wir aber zu gleichen Teilen Erben ist meine Frage ob wir in diesem Fall jeweils auf Teile des Erbes Verzichten können. Für Antworten schon mal mein Dank im Voraus.
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