Ehefrau erbt ein Haus und Ehemann investiert in den Umbau mit. Was passiert bei Scheidung?

4 Antworten

Explizit geht es nicht um das Haus sondern um das vom Ehemann investierte Geld. Hat er Anspruch das Geld?

Nein, sofern er sich seine Investition nicht durch Grundschuld oder Darlehensvertrag absichern liess, danken die Scheidungswillige, ihre Tochter und die Wohnungsrechtinhaber für seine Großzügigkeit.

Sein einziger Trost wäre der erhöhte Zugewinn der Eigentümerin, der entsprechende Ausgleichsforderungen im Scheidungsverfahren relativiert.

Es gibt keinen Tod vor dem Tod. Deshalb kann man auch nichts erben von einer Person die noch lebt.

Was da vollzogen werden soll nennt man Schenkung.

Über Schenkung und Zugewinnausgleich ist viel geschrieben worden. Hier ein Beispiel:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/

Die Aufwendungen des Ehemannes auf das Haus sind werterhöhend und werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.


Wie @Privatier59 schon richtig schrieb, es geht nicht um Erbe, sondern um Schenkung unterAuflage (Wohnrecht).

Schenkung ist das Geld, was der Ehemann in das Haus seiner Ehefrau investiert, denn das geht unmittelbar in deren Eigentum übrig.

Lösung wäre dafür ein Darlehensvertrag, ggf. mit Eintragung einer Grundschuld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Abgewohnt ???