Wie sieht das mit dem Anspruch auf Pflegeausgleich § 2057a für den Allein-/Haupterben aus?
Beide meine Eltern sind vor 3 Monaten kurz aufeinander gestorben. Sie haben Immobilien und Sparkonten hinterlassen. Meine Schwester hat ihr Leben lang unentgeltlich bei den Eltern gelebt und sie in den letzten 10 Jahren zunehmend gepflegt. Beide Eltern waren mobil und überwiegend selbständig, aber da unser Vater Demenz, Inkontinenz und vor 1 1/2 Jahren dann Krebs entwickelte, und unsere Mutter multiple chronische Erkrankungen hatte, erhielten beide in der Zeit Pflegegeld nach Pflegestufe 1 bzw 2, und in den letzten 2 Monaten Stufe 3. Das Pflegegeld ging direkt auf das Konto meiner Schwester. Unsere Mutter schenkte ihr für ihre Dienste zudem vor 2 Jahren eine Immobilie im Wert von 25.000 Euro, sowie (zusammen mit unserem Vater) letztes Jahr ein Auto im Wert von 22.000 Euro. Unsere Mutter hatte sie zusätzlich testamentlich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater hat aufgrund seiner Demenz kein Testament hinterlassen. Ich möchte mich von meiner Schwester auszahlen lassen und versuchen, es möglichst gütlich, d.h. ohne Anwalt regeln, damit unsere Beziehung nicht vollkommen zerbricht. Bei der Errechnung meines Pflichtanteilanspruches verlangt meine Schwester nun, das ihr zusätzlich 20% des Gesamterbes beider Elternteile als Ausgleich für ihre geleistete Pflege zugeschrieben wird (siehe Anspruch auf Pflegeausgleich nach § 2057a). Steht ihr dieser Anspruch wirklich noch zu, obwohl sie bereits 1. völlig mietfrei bei unseren Eltern gewohnt hat (sie hat im Gegenzug die Arznei- und Nahrungsmittelkosten getragen), 2. das Pflegegeld bekam 3. als Dank für ihre Pflegeleistung die Schenkungen von insgesamt 47.000 Euro erhalten hat, und zudem 4. aus gleichem Grund als Alleinerbin von unserer Mutter eingesetzt worden ist?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo CHOICE,
so wie ich deine Schilderung einschätze, werdet ihr euch in dieser Erbschaftssache kaum so einigen, dass letztlich beide, du und deine Schwester mit dem Ergebnis leben können.
Der Wille, sich möglichst mit der Schwester außergerichtlich zu einigen, ehrt dich schon einmal. Falls ihr aber trotz guten Willens nicht bald zu einer gütlichen Einigung in dieser Sache gelangt würde ich dir raten, versuch dir Hilfe ins Boot zu holen.
Ich meine es besteht sogar die Möglichkeit, falls keine einvernehmliche Einigung unter Erbengemeinschaften zustande kommt, dass man Nachlassgerichte als Vermittler einschalten kann. Das Gericht lädt euch zu einem Termin und versucht eine Einigung zu erzielen.
Meinungen und Ansichten Rechtskundiger, könnten für euch hilfreich sein. Der Gang zum Anwalt, wenn nichts mehr geht, bleibt dir dann immer noch.
Versuch mal, dich darüber telefonisch zu erkundigen.
Gruß !
Ja genau ! Es ist eine kleine Möglichkeit für dich, den rechtmäßigen Erbanteil durchzusetzen. Du kennst deine Schwester, traust du ihr zu, dass sie dich wissentlich benachteiligen würde ?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass wenn es um das Erbe geht, sich ganze Familien bis zum bitteren Ende zerstreiten.
Ich würde an deiner Stelle meinen guten Willen mit diesem Angebot der Hilfe zeigen, möglichst ohne Anwalt einig werden zu wollen. Deine Schwester muss es aber auch wollen, zwingen kann sie keiner zu diesem Schritt.
Steht sie dem Vorschlag nicht offen gegenüber, kannst du schon einmal davon ausgehen, dass sie dich möglicherweise doch übervorteilen will.
Da gibt es soviel aufzurechnen auch was was wir nicht wissen:
Wie alt ist deine Schwester (30 oder 65 wegen umsonst gewohnt) ?
Nahrungsmittel bezahlt und eventuell Renovierungskosten ?
Arzneikosten zahlt doch überwiegend die Krankenkasse.
Hat sie wegen der Pflege sogar ihre Berufstätigket aufgegeben ?
Danke für deine Rückfragen! Meine Schwester ist Anfang 50. Miete zahlen war für unsere Eltern nie ein Thema, da diese ohne meine Schwester nicht in dem Haus zurecht gekommen wären. Unsere Eltern haben u.a. Strom, Wasser, GEZ, und Versicherungen gezahlt. Meine Schwester hat weiterhin gearbeitet (hat ein saison-abhängiges kleines selbstständiges Unternehmen). Lt ihrer Aussage ist sie ist für Nahrungsmittel sowie Renovierungsarbeiten im Haus und für Kosten von Alternativmedizin aufgekommen, die ja in der Regel nicht von der Krankenkasse getragen wird, aber oft recht teuer ist. Diese Kosten hat sie allerdings als "noch offene Schulden" der Eltern bei ihr deklariert und als Pauschalbetrag von 25.000 Euro von deren Konto auf ihr Konto überwiesen, bevor ich das Konto sperren liess...
Alles recht kompliziert und schwierig :/
Vielen Dank fuer deine Antwort. Ja, ich frage mich auch zunehmend, ob es ohne Anwalt gehen wird :( Wie meinst du das mit dem telefonisch erkundigen? Bezogst du das auf das Nachlassgericht als moeglichen Vermittler?