Arbeitsstunden Garten und Hauspflege auf Erbe anrechnen?
Es gibt ein Haus + Grundstück, welches die Eltern nicht mehr alleine bewirtschaften können.
Von 3 Kindern arbeiten 2 seit einigen Jahren regelmäßig in Garten und Haushalt mit.
Kind 3 hält sich soweit es geht, von allem fern.
Frage: Können die geleisteten Stunden im späteren Erbfall (alle 3 Kinder werden wahrscheinlich zu gleichen Teilen erben) geltend gemacht werden?
Wenn ja, wie sind hier Nachweise zu führen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
2 Antworten
Wenn der Erbfall eingetreten ist, kann man die geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren; über deren Bewertung wird dann die Erbengemeinschaft beschließen.
Wieso sollte die Hilfe auf das Erbe angerechnet werden ?????
Das ist vlt moralisch verwerflich, wenn einer nicht mitmacht, aber rechtlich nicht relevant.
Dann würde in diesem Fall lediglich eine entsprechende "Entlohnung" der Eltern für die geleisteten Arbeitsstunden geltend gemacht werden können, um der Gerechtigkeit genüge zu tun.