Ehefrau als Alleinerbin - die einzige Tochter aus erster Ehe wurde enterbt. Wie hoch ist ihr Pflichtteil?
Meine Mutter wurde von ihrem verstorbenen zweiten Mann als Alleinerbin testamentarisch eingesetzt. Seine einzige Tochter aus erster Ehe hat er enterbt. Wie hoch ist dann ihr Pflichtteil? Gehört zum Nachlass außer Geldvermögen auch gegenständlicher Nachlass (z.B. Gemälde, Gebrauchsgegenstände) und falls ja: wie kann der Wert bestimmt werden?)
1 Antwort
Diie Tochter ist gesetzlliche Erbin gem. § 1924 BGB.
Die ehefrau ist gesetzliche Erbin gem. §§ 1371, 1931 BGB und erbt als gesetzliches Erbe neben der Tochter 1/2, die ebenfalls 1/2 bekommen würde.
Da die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt ist, ergibt sich der Pflichtteil gem. § 2303 BGB in Höhe des halben gesetzlichen Erbes, also auf 1/4 des Gesamterbes.
Der Wert des Erbes ist gem. § 2311 BGB mit dem Wert zur Zeit des Erbfalls zu berechnen. Es ist ggf. ein gutachten einzuholen, wenn man sich nicht einigen kann.
Der Pflichtteil ist in Geld auszuzahlen.
Man kann sich auch darauf einigen in Anrechnung auf den Pflichtteil Gegenstände zu übergeben, aber dazu ist eine Einigung nötig, denn die Auszahlung in Geld ist die Regel.