Schwiegertochter im Grundbuch
Hallo, Folgender Fall: Schwiegermutter stirbt und hinterlässt ein Haus. Sohn ist schon Jahre vorher verstorben. Die drei Kinder des verstorbenen Sohnes haben jetzt Anspruch auf den Erbteil ihres verstorbenen Vaters. Das Haus wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Die Witwe/Schwiegertochter steht auch im Grundbuch(als es noch nicht verkauft war) Hat sie auch Anspruch auf einen Teil des Erbes? Also den Erbteil ihres verstorbenen Mannes? MfG
4 Antworten
Man steht nicht einfach dumm herum im Grundbuch, sondern ist irgendwie da hereingekommen. Um zu ermitteln wie braucht man nicht den Rätselkönig zu spielen. Das Grundbuch gibt darüber Auskunft. Dort steht auch, womit man eingetragen ist. Es gibt außer Miteigentum da noch eine Menge anderer Möglichkeiten: Wohnrecht, Nießbrauch, Grundpfandrecht, um nur einige zu nennen.
Wieso erfahren wir zu alledem nichts? Ist Dir der Fall womöglich nur vom Hörensagen beknnt? Sicher ist aber eins: Wenn jemand Miteigentümer ist, dann braucht man nicht über Erbteile zu spekulieren, dann steht demjenigen schon als Miteigentümer sein Anteil zu. Und ohne dessen Zustimmung findet ein Verkauf nicht statt.
Da stellt sich die Frage, wie sie ins Grundbuch kam.
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Du schreibst die Schwiegermutter wäre gestorben und hätte ein Haus hinterlassen. soweit klar.
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Deren Sohn ist schon vorverstorben. Daher erben seine 3 Kinder. auch klar. Hier gäbe es kein Erbrecht der Schwiegertochter.
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Dieses Haus wird nun verkauft (von den drei Söhnen/Enkeln. auch klar.
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Nun ist der Bruch in Deinem Sachverhalt, plötzlich steht die Schwiegertochter im Grundbuch. Wie ist die dort hinein gekommen? Hat Jemand der Schwiegertochter einen Teil des Hauses geschenkt?
Klar ist, die Personen die als Eigentümer im Grundbuch stehen, können nur gemeinschaftlich verkaufen udn müssen dann den Kaufpreis unter sich aufteilen.
Die Witwe/Schwiegertochter steht auch im Grundbuch(als es noch nicht verkauft war) Hat sie auch Anspruch auf einen Teil des Erbes?
Selbstverständlich: Zu ihrer Miteigentumsquote lt. Grundbucheintrag bekommt sie Teil des Verkaufserlöses des Hauses ausbezahlt.
Also den Erbteil ihres verstorbenen Mannes?
Nein, ihren Miteigentumsanteil. Der fiktive Erbanspruch ihres Mannes an der Immobilie als Sohn der Eigentümerin ist kein Miteigentumsrecht, das hat er ja zu deren Lebzeiten nie besessen :-)
G imager761
Der Kaufpreiserlös geht gemäß Miteigentümerquote anteilig auf diejenigen über, die im Grundbuch als Eigentümer stehen.
Neben der bereits eingetragenen Schwiegertochte enfällt der Miteigentumsanteil der Erblasserin nunmehr auf ihre drei Enkel, auf die (auch) der Erbanspruch an der Immobilie des vorverstorbenen Sohnes überging.
G imager761