Finanzamt verlangt einen Erbschein

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Hallo Bisi56, wir waren in ähnlicher Situation. Mein Vater verstarb, meine Mutter hat die Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt forderte einen Erbschein, den wir aber nicht beantragt hatten. Wir haben als Erbengemeinschaft die Steuererklärung unterschrieben und nach Rückfrage beim Nachlassgericht einen Vermerk angebracht, dass kein Erbschein oder Testament vorhanden sind. Rückfragen seitens des Finanzamt sollen beim zuständigen Sachbearbeiter des Nachlassgerichts erfolgen. Das ging dann so durch! Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft erhielt dann auch eine Ausfertigung des Steuerbescheids. Viel Glück!

Wenn Das Finanzamt eine Erstattung auszahlen soll, dann ist es damit eine Summe, die zur Erbmasse gehört.

Da die Steuerpflichtige nun mal leider nicht mehr lebt, wird die Summe an Dritte Personen gelangen udn die müssen nun mal nachweisen, dass sie empfangsberechtigt sind.

Ich denke am Erbschein führt kein Weg vorbei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Snooopy155  28.08.2014, 22:23

Da ja kein Vermögen vorhanden ist, kostet der Erbschein auch weniger als 200 €.

bisi56 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 22:29

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann ich ich denn die Steuererklärung für 2013 abschicken oder soll ich abwarten bis die sich melden ? Müsste nicht auch vom Amtsgericht irgendetwas kommen . Wie gesagt meine Mutter ist Anfang August verstorben.

wfwbinder  29.08.2014, 06:30
@bisi56

Natürlich kannst Du die Steuererklärung absenden.

Möglicher Weise erledigt sich damit sogar alles, denn falls 2013 eine Nachzahlung ergibt, kann das mit 2012 verrechnet werden.

Dein großer Fehler war, beim FA angerufen zu haben. Du hättest Dich besser in die Situation der Beamten eindenken müssen: Neben Frühstück, Mittagessen und unzähligen Brotzeiten zwischendurch müssen die noch die ein- oder andere Akte bearbeiten. Da störst Du mit Deinem Anruf ungemein. Irritiert darüber fuhren die gleich das schwere Geschütz des Erbscheins auf. So was sollte man nicht für voll nehmen sondern irgendeinen Wisch beifügen der die Erbenstellung halbwegs belegt. Wenn der Sachbearbeiter dann beanstanden würde, wäre das für ihn zusätzliche Arbeit. Und wer macht die schon gerne zwischen den Mahlzeiten?


Primus  29.08.2014, 14:06

Oh Oh.....hast Du keine Angst vor Vulkanausbrüchen?

bisi56 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 12:34
@Primus

Ich hatte auch den Eindruck einfach nur lästig zu sein (Montagmorgen). Der 2. Anruf war der Tonfall ein ganz anderer. Sehr freundlich.

Hallo,

danke für die sehr hilfreichen Antworten, habe gerade nocheinmal mit dem Finanzbeamten telefoniert. Er schickt mir ein Formular in dem eine Unterschriftsberechtigte Person benannt wird und von allen Erben unterschrieben und bestätigt werden muss. Er verzichtet wegen Geringfügikeit somit auf einen Erbschein. Die Steuererklärung muss dann nur noch die Person unterschreiben, die von den anderen Erben bestätigt wurde. Finanzbeamte sind doch keine Unmenschen. Allen einen schönen Tag noch.

Ohne Testament ist eben die Erbenstellung unklar und darüber kann die Bank wie das FA einen Erbschein als Nachweis der Rechtsnachfolge beanspruchen.

Sie wollen sich damit schlicht absichern, dass kein Dritter Forderungen an sie stellt, der daran auch berechtigt ware, aber den Betrag nicht bekommen habt :-)

Damit würde ich allerdings warten, bis der Bescheid vorliegt: Mglw. ergibt sich durch Verrechnung garkeine Nachzahlung oder eine gemeinsame Erklärung der Erbengemeinschaft macht ihn entbehrlich :-)

G imager761