Finanzamt verlangt einen Erbschein
Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus
6 Antworten
Hallo Bisi56, wir waren in ähnlicher Situation. Mein Vater verstarb, meine Mutter hat die Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt forderte einen Erbschein, den wir aber nicht beantragt hatten. Wir haben als Erbengemeinschaft die Steuererklärung unterschrieben und nach Rückfrage beim Nachlassgericht einen Vermerk angebracht, dass kein Erbschein oder Testament vorhanden sind. Rückfragen seitens des Finanzamt sollen beim zuständigen Sachbearbeiter des Nachlassgerichts erfolgen. Das ging dann so durch! Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft erhielt dann auch eine Ausfertigung des Steuerbescheids. Viel Glück!
Wenn Das Finanzamt eine Erstattung auszahlen soll, dann ist es damit eine Summe, die zur Erbmasse gehört.
Da die Steuerpflichtige nun mal leider nicht mehr lebt, wird die Summe an Dritte Personen gelangen udn die müssen nun mal nachweisen, dass sie empfangsberechtigt sind.
Ich denke am Erbschein führt kein Weg vorbei.
Da ja kein Vermögen vorhanden ist, kostet der Erbschein auch weniger als 200 €.
Dein großer Fehler war, beim FA angerufen zu haben. Du hättest Dich besser in die Situation der Beamten eindenken müssen: Neben Frühstück, Mittagessen und unzähligen Brotzeiten zwischendurch müssen die noch die ein- oder andere Akte bearbeiten. Da störst Du mit Deinem Anruf ungemein. Irritiert darüber fuhren die gleich das schwere Geschütz des Erbscheins auf. So was sollte man nicht für voll nehmen sondern irgendeinen Wisch beifügen der die Erbenstellung halbwegs belegt. Wenn der Sachbearbeiter dann beanstanden würde, wäre das für ihn zusätzliche Arbeit. Und wer macht die schon gerne zwischen den Mahlzeiten?
Hallo,
danke für die sehr hilfreichen Antworten, habe gerade nocheinmal mit dem Finanzbeamten telefoniert. Er schickt mir ein Formular in dem eine Unterschriftsberechtigte Person benannt wird und von allen Erben unterschrieben und bestätigt werden muss. Er verzichtet wegen Geringfügikeit somit auf einen Erbschein. Die Steuererklärung muss dann nur noch die Person unterschreiben, die von den anderen Erben bestätigt wurde. Finanzbeamte sind doch keine Unmenschen. Allen einen schönen Tag noch.
Ohne Testament ist eben die Erbenstellung unklar und darüber kann die Bank wie das FA einen Erbschein als Nachweis der Rechtsnachfolge beanspruchen.
Sie wollen sich damit schlicht absichern, dass kein Dritter Forderungen an sie stellt, der daran auch berechtigt ware, aber den Betrag nicht bekommen habt :-)
Damit würde ich allerdings warten, bis der Bescheid vorliegt: Mglw. ergibt sich durch Verrechnung garkeine Nachzahlung oder eine gemeinsame Erklärung der Erbengemeinschaft macht ihn entbehrlich :-)
G imager761
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann ich ich denn die Steuererklärung für 2013 abschicken oder soll ich abwarten bis die sich melden ? Müsste nicht auch vom Amtsgericht irgendetwas kommen . Wie gesagt meine Mutter ist Anfang August verstorben.