Ist meine Mutter, Schwägerin meiner jetzt verstorbenen Tante, erbberechtigt?
Meine Tante ist verstorben. Ihr Mann, der Bruder meiner Mutter, verstarb vor etlichen Jahren ebenso wie der Sohn. Meine Tante hat außer uns keine anderen Verwandten mehr.
4 Antworten
Da verwechselst Du etwas: Nämlich verwandt und verschwägert. Als Verwandter hat man ein gesetzliches Erbrecht, als Verschwägerter nicht. Sofern kein entsprechendes Testament auftaucht gibt es nichts zu erben.
Ohne Testament wird nach dem Verwandtschaftsgrad vererbt.
Nicht verwandt sind Schwiegereltern oder Schwägerin und Schwager.
Ein Verwandter ist nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist (§ 1930 BGB).
Also , lebt im Erbfall auch nur ein Verwandter der ersten Ordnungen, sind alle Verwandten der zweiten, dritten, usw. Ordnungen keine gesetzlichen Erben mehr.
Wenn also der Sohn der Tante keine Nachkommen hat , seit ihr dran.
Allerdings erbt ihr nur den Anteil, der eurem "Stamm" zusteht.
http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/verwandtenerbrecht
Gruß Z... .
"Ihr dran" ist nicht richtig, weil nur die Geschwister der Tante und bei deren vorversterben deren Nachkommen erben.
Merke: Das Gut rinnt wie das Blut.
Ich würde mal sagen, es kommt in erster Linie darauf an, was im Testament festgehalten wurde. Sofern es eines gibt, wird danach entschieden.