Wohnrecht auf Lebzeit. Problem der Steuerabzugsfähigkeit bei Renovierungen. Wie lösen?
Wohnrecht auf Lebzeit ist in meinem Bekanntenkreis ein übliches Modell, wenn Erbschaften vorgezogen werden und Wohnraum an den Nachwuchs übergeht. Mietzahlungen erfolgen in dem Falle nicht.
Das gängige Problem ist: wenn der/ die Beschenkte/n den Teil renovieren, in dem die Schenker leben, dann haben sie keine Möglichkeit, dieses Investitionen (z.B. die Zinszahlungen) steuerlich geltend zu machen.
Wie könnte man das Problem lösen? Wie kann man solche Investitionen und etwa die Belastungen durch einen Kredit hierfür steuerlich beim Beschenkten geltend machen?
2 Antworten
Im Nachhinein mit den bereits eingetragenen Wohnrechten sind Änderungen schwierig.
Solche Übertragungen bedürfen erheblicher Überlegungen udn die Lösungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Verkauf des Hauses gegen vollständige Zahlung, Mietvertrag
Verkauf des Hauses auf Rente, Mietvertrag
Schenkung des Hauses, Vereinbarung einer privaten Versorgungsrente, Mietvertrag
SChenkung des Hauses mit Auflage eines Wohnrechts
Verkauf des Hauses gegen Zahlung + Wohnrecht
Man sieht es gibt viele Versionen udn man könnte weitere Kombinationen finden.
Was im Einzelfall das beste ist, sollte man mit dem Steuerberater besprechen.
ich sehe: es gibt Lösungen. Das ist doch mal was Positives (für mich).
Danke.
eine Möglichkeit wäre, dass die Schenker Miete zahlen an die Beschenkten. Dann müsste das gehen.