Berliner Testament - nur einem Ehepartner gehört die Immobilie - etwas beachten?
Wenn Einigkeit unter den Eheleuten besteht, dass sich die Eheleute bei Tod eines der Eheleute vorerst allein beerben, wird ja das Berliner Testament eingesetzt. Wie ist es, wenn nur einem der Eheleute die Immobilie gehört, die beide bewohnen und dieser zuerst verstirbt. Muss da etwas beachtet werden? Es ist weiterhin noch Bargeld auf gemeinsamen Konten vorhanden.
3 Antworten
Berliner Testament ist Berliner Testament.
Das wird so durchgeführt.
Wenn es Probleme geben könnte, dann:
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Gibt es Kinder?
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Sind alle Kinder von dem Paar gemeinsam?
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Wenn es keine Kinder gibt, leben die Eltern noch?
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Falls die Eltern verstorben sein sollten, gibt es Geschwister?
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1-4 war die gesetzliche Erbfolge.
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Was ist überhaupt im Testament gesagt, was nach dem Tod des Zweitversterbenden geschehen soll?
Stimmt nicht
Wie ist es, wenn nur einem der Eheleute die Immobilie gehört, die beide bewohnen und dieser zuerst verstirbt. Muss da etwas beachtet werden?
Gesetzliche Erben des Erstversterben haben ein Pflichtteilsrecht in Geld.
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, können also bsplsw. die Kinder des Erblassers 1/4, kinderlos versterbend dessen Eltern 1/8 des Immobilienwertes sowie des übrigen Reinnachlasses beanspruchen.
Dieser Anspruch kann ausnahmeswesie gestundet verlangt werden, wenn das selbstbewohnte Haus aufgegeben werden müsste, weil die Forderung nur mit Verkauf der Immobilie erfüllt werden könnte, was regelmäßig aber nicht der Fall ist (Zwang zur Hypothekenaufnahme).
G imager761