Rechte für Betreuer?

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Hallo,

gibt es z.B. Verfügungen wie " ein lebenslanges Wohnrecht " 

lies u.a. dazu auch hier:

https://www.finanzfrage.net/frage/lebenslanges-wohnrecht-und-trotzdem-abschiebung-ins-altersheim?foundIn=all_stream

sollten die Heimkosten bis zum Ableben des Opas ohne weiteres gedeckt werden können, steht m.M. euren Bauplänen nichts im Wege. Ansonsten siehe Link. 


Die Gefahr, ein unzulässiges In-Sich-Geschäft abzuschließen, besteht auch bei dem Abführen von Nutzungsentgelt. Zunächst ist allerdings auch zu klären, ob und in welcher Höhe der Bruder (welcher ja ebensowenig Eigentümer ist, wie die Fragestellerin) nicht ebenfalls ein Nutzungsentgelt schuldet. An dessen Höhe könnte sich dann ja ein einzusetzender Ergänzungsbetreuer orientieren, wenn der Fragestellerin weiterer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Du als Betreuerin Deines Opas Dir selbst seinen Hausanteil unentgeltlich überläßt, wäre zum einen ein unzulässiges In-sich-Geschäft und zum anderen eine unzulässige Schenkung.

Besprich das mit dem Rechtspfleger.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Einzug am ehesten mit einem Mietvertrag gehen würde (bei angemessener Mietezahlung). Das Gericht würde dann einen Verfahrenspfleger oder Kontrollbetreuer für diesen Vorgang einsetzen.

Auch wenn die Rente ausreicht, ist der Besitz natürlich im Interesse des Opas zu nutzen.


binci 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 17:21

Vielen Dank

Hallo,

am besten an die Betreuungsstelle der Stadt (oder das Amtsgericht, das die Betreuung ausgesprochen hat) wenden. Häufig gibt es auch Betreuungsvereine (z.B. Caritas, Diakonie), die die Betreuer in Sprechstunden oder monatlichen Gesprächsrunden unterstützen und beraten.

Als Betreuer soll man möglichst so entscheiden, wie es der Betreute getan hätte. Bei bestimmten gravierenden Entscheidungen braucht man aber die Zustimmung des Amtsgerichts.

Gruß

RHW


RHWWW  25.07.2017, 10:57

Ggf. auch klären, ob es neben dem Vater noch weitere Erben des Opas geben wird (Onkel, Tante, Testament ...). Im Todesfall bestimmen die Erben über das Haus.

Vor allem solltest du wissen, was in Zukunft mit dem Haus geplant ist.

D. h. wem wird was gehören und werden die späteren Erben mit deinen Maßnahmen einverstanden sein.