Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?
Guten Tag,
Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.
Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.
In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".
Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?
Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
3 Antworten
Wenn Frau X Anspruch hatte, dann erlischt der nicht durch ihren Tod.
--> Klage
Bei mir war es so, dass meine Frau eine Woche nach ihrem Tod eine EU-Rente sowie Pflegestufe 2 bewilligt bekam - jeweils für ungefähr ein halbes Jahr rückwirkend.
Der Anspruch erstreckt sich dann auf die Erben. In mir war es leider so, dass alle das Erbe ausgeschlagen haben und damit konnten wir letztlich unsere Forderung gegen Renten- und Pflegekasse gepflegt in den Schornstein schreiben.
Hallo,
das ist ein Fall für den Anwalt. 🤨Die Behörde lässt sich mit der Bearbeitung Zeit.
...... Patient tot - Geld gespart !
....es wird Unterstützung von Anwälten für Sozialversicherungsrecht angeraten.
Aber wie geschrieben, ein Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt, ansonsten ist es wenig erfolgversprechend.
🙏👏 ...... das Ergebnis wäre auch für uns interessant zu wissen um anderen Usern mit ähnlicher Frage gezielt helfen zu können.
Toi, toi, toi erst einmal !!! 🙋♀️
Mal gaaanz kurz nachdenken - wer sollte einen Bescheid bekommen und wer hat jetzt noch Bedarf?
Die Krankenkasse und der Vermieter kontaktieren den Sohn andauernd damit er diese Kosten von der Mutter bezahlt. Da sie darauf Recht hatte, sollte es rückwirkend gelten, oder nicht?
So ist zumindest das allgemeine Rechtsempfinden !
Ich denke auch.....hat lt. Überprüfung seinerzeit ein Anspruch bestanden, müsste zumindest bis zum Tod dieser Sozialhilfebedarf auch nachträglich gezahlt werden. Die Kosten sind schließlich aufgrund Mittellosigkeit zu Lebzeiten entstanden weshalb der Hilfeantrag seinerzeit gestellt wurde.
Ein RA sollte helfen, viel Glück !
Vielen Dank für den Link!
Anwalt wurde schon kontaktiert und mal schauen, wie es nächste Woche weitergeht.