Guten Abend, hier eine kurze Schilderung des Sachverhalts: Ich bin Erbin einer Immobilie die ich gern verkaufen möchte. Bei der Einsicht des Grundbuches hat sich herrausgestellt das in der Abteilung III noch eine Grundschuld von 61000 DM aus dem Jahre 1981 stehen. Ich würde gern über eine Notar eine Löschungsbewilligung erteilen, kann aber nicht nachweisen das die Grundschuld an die Glaubiger Bank beglichen wurde. Nach Anfrag bei der Bank, habe die auch keine Unterlagen zu diesem Vorgang mehr.
Meine Fagen: Kann die Bank jetzt von mir verlangen das ich die Grundschuld begleichen muss? Wie sieht es mit den angefallenden Zinsen seit dem Jahr 1981 aus, müsste ich diese auch begleichen? Gibt es hier verjährungsfristen? Oder kann ich von der Bank erwarten das sie Ihre Löschungsbewilligung erteilt, weil sie auch keine Nachweise mehr zu der Grundschuld hat?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antworten