Wie schaut das mit dem Pflichtteil aus - obwohl Übergabevertrag

1 Antwort

Verzichtsvertrag

Solange wir nicht den Verzichtsvertrag mit allen Details kennen, müssen wir uns hier als Rätselkönige betätigen. Ich versuchs mal: Die Bezeichnung "Verzichtsvertrag" spricht dafür, dass da auf etwas verzichtet worden ist. Der Notar hat zwei juristische Staatsexamen bestanden und ihm kann daher unterstellt werden, dass er das geltende Recht kennt und insbesondere auch weiß. dass der Verzicht auf das Erbteil und der Verzicht auf das Pflichtteil zwei unterschiedliche Dinge sind. Wenn nun dem Notar klargemacht wurde, dass eine endgültige und abschließende Regelung getroffen werden soll, wird er das auch so formuliert haben.


imager761  31.08.2013, 08:39

dass der Verzicht auf das Erbteil und der Verzicht auf das Pflichtteil zwei unterschiedliche Dinge sind.

Unfug. "Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht.", § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB.

"Wenn Du [...] keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren".

Deine Eloquenz ersetzt gerade keinen Sachverstand noch ist sie hilfreich :-(

G imager761

finanzfrageTeam  31.08.2013, 11:11
@imager761

Lieber Imager761,

es ist richtig, dass sachlich und inhaltsbezogen geantwortet werden soll. Wichtig ist aber auch für alle Seiten respektvoll miteinander umzugehen. Ich möchte euch alle bitten auf Beleidigungen und persönliche Angriffe zu verzichten. So ist das "Zusammenleben" auf der Plattform für uns alle leichter und angenehmer.

Schönes Wochenende!

Jürgen vom Support

imager761  31.08.2013, 12:11
@Privatier59

Den Blick konnte ich mir der Fragestellung nach wohl ersparen: Warum sollte der Fragesteller denn wohl trotz Abfindung einen Pflichtteil gewähren wollen, den er durch Verzicht gerade vermeiden will?

Und nur um diesen Ausschluss geht es: Einen Erbverzicht über das Haus musste er nicht regeln: Nach Übergang ist es dem Nachlass (Erbe) des Schenkenden nicht mehr zugehörig :-)

G imager761

Privatier59  31.08.2013, 12:20
@imager761

Denkst Du eigentlich nie bevor Du anfängst zu schreiben? Weswegen fragt der Fragesteller denn hier? Weil er sich unsicher ist, ob alles geregelt ist. Den Begriff Pflichtteilsergänzung hast Du sicher auch noch nie gehört...