Hallo zusammen...... Bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte, wobei die Frischwasserzufuhr und die Heizung vom Nachbarhaus kommt, weil meine Doppelhaushälte keinen Keller hat. Wir haben damals 1998 mit dem Eigentümer der Doppelhaushälfte eine schriftliche Vereinbarung getroffen, das wir ungehinderten Zugang zu seinem Keller haben, wo die Gemeinschaftsheizung ( Ölheizung ) sich befindet. Der Eigentümer eröffnete uns jetzt, dass er seine Doppelhaushälte verkaufen möchte.
Meine Frage: Ist die schriftliche Vereinbarung mit dem jetzigen Eigentümer auch für den neuen Eigentümer bindend, dass wir weiterhin jederzeit Zugang zu der Gemeinschaftsheizung haben ? Ist der alte Eigentümer verpflichtet, den neuen Eigentümer über diese schriftliche Vereinbarung zu informieren ?
Oder ist es so, dass wir mit dem neuen Eigentümer eine neue Vereinbarung aushandeln müssen ?
Giebt es auch sowas wie ein Gewohnheitsrecht ?
Danke im Vorraus für fachliche Antworten