Hallo zusammen, unsere Tochter hat zu Lebzeiten von meiner Frau regelmäßig ca. 200-250 jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Die Tochter hat bei uns gewohnt. Meine Frau wollte Ihr was gutes tun. Meine Frau ist jetzt verstorben und die Tochter pocht auf Ihr Pflichtteil bzw. Ergänzungsanspruch. Sie hat schon 20.000,00 Euro als Vermächtnis bekommen. Sind die Zuwendungen, die Ihr immer auf das Konto überwiesen wurden und als Verwendungszweck als Haushaltsgeld de­kla­rie­rt waren, zum Pflichtteilergänzungsanspruch zuzurechen ? Weitere Frage, ein Fahrrad (ca. 800,- Euro) das meine Frau mir zum Geburtstag geschenkt hat, zählt es auch als Schenkung und wird zum Nachlass gezählt.

So, ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zum Sachverhalt.

Und Danke im vorraus für hilfreiche Antworten