Kann ich mein Erbe (Pflichtteil) ausschlagen wenn?...
Da ich auf Grund meiner Körperbehinderung nicht voll für meinen Lebensunterhalt sorgen kann, beziehe ich Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt). Mein Vater ist gestorben, meine Mutter nun auch.
Jetzt wird das Erbe zwischen uns 3 Brüdern aufgeilt.
Kann die Grundsicherung mein Erbteil geltend machen, wenn ich mein Erbe ausschlage zumal ich weiß, dass ich Schulden erbe? Oder kann ich einfach ausschlagen? Wer kann mir da was sagen?
5 Antworten
Wenn Du Schulden erbst, also die Verpflichtungen aus dem Erbe größer sind, als der Wert des ererbten, musst Du ausschlagen, insbesondere in Deiner schwierigen Situation.
Wäre es ein positives Erbe, wäre das aber nicht zulässig, weil Du Du Dich absichtlich entreichern würdest und gleichzeitig Grundsicherung bekommen würdest.
Kann die Grundsicherung mein Erbteil geltend machen, wenn ich mein Erbe ausschlage zumal ich weiß, dass ich Schulden erbe?
Nein, aber deinen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben auf sich überleiten: § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II.
G imager761
Ich sehe das Problem wirklich nicht: Wenn ein Erbe überschuldet ist käme niemand auf die Idee, es nicht ausschlagen zu wollen. Wieso sollte eine Behörde jemand zwingen wollen, ein überschuldetes Erbe anzunehmen?
Damit ist Deine Frage beantwortet. Auf den gewiß sehr interessanten Aspekt, ob man als Empfänger staatlicher Leistungen generell auf ein Erbe verzichten kann, brauchen wir daher nicht einzugehen.
Und die Grundsicherung wird bestimmt kein Erbteil geltend machen. Wieso sollte sie das dürfen? Bleibt -wenn alle anderen ausschlagen- ohnhin beim Staat hängen, wobei der aber mit den Schulden keine Last hat.
Bist du sicher, daß es nur Schulden zu erben gibt ? Wenn nein, geht es ja eventuell nicht nur um den Pflichtteil. Um den Pflichtteil kann es ja nur gehen, wenn Testament vorhanden.
Erbst Du NUR Schulden, kannst Du das Erbe ausschlagen. Ansonsten gilt: Wenn jemand seinen Pflichtteil nicht geltend macht, wird ihm oftmals kurzerhand die Sozialhilfe nicht mehr weiter bezahlt etc.
Mehr Infos dazu hier:
http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/s/SozialleistungstraegerundErbschaft.php?dir_no=686