Warum Wegerecht nach Eintrag ins Grundbuch auch noch ins Baulastenverzeichnis?
Ich verstehe es nicht. Ich habe ein Grundstück in zweiter Reihe verkauft. Das Wegerecht ist ins Grundbuch eingetragen. Das Bauamt verlangt nun zur Bebauung auch noch die Eintragung ins Baulastenverzeichnis. Korrekt? Denn das ist problematisch weil der Eigentümer zustimmen muss und der will nicht, Aber Wegerecht ist doch Wegerecht? Das Bauamt will keine Baugenehmigung erteilen, wenn das nicht erfolgt.