Erbschaftssteuer – die neusten Beiträge

Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.

Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).

Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.

Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.

Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?

Also am Beispiel:

Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.

dann noch 500.000,- auf Bankkonten.

OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.

Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.

Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).

Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.

Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.

Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..

Erbschaft, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer

Ist ein Notar Pflicht, damit Cousinen fünften Grades nicht erben und andere Finanzfragen?

Hallo.

Neulich bei meiner Kundenberaterin fiel mir fast die Kinnlade runter, als sie erzählte, eine Kollegin nähme 100 € pro Stunde, wenn sie alle unsere vorhandenen Spareinlagen beider Kreditinstitute incl. dem Wert des Hause auflisten würde und wir müssten dann trotzdem noch zum Notar. Sie hat mir die Gründe erklärt, verstehe ich auch. Denn ein Notar und ein Steuerberater gehen die Sache von einer ganz anderen, eigenen Seite an.

Ich hatte den Begriff "Gesetzliche Erbreihenfolge" schon längst wieder aus meinem Gedächtnis verdrängt. OT: Ich habe es mit enormen Lebenslangen Erinnerungslücken zu tun. Leider tickt meine Frau in dieser Hinsicht extrem anders. Sie sagt, nach mir die Sinnflut. Ich aber nicht. Ich möchte, dass noch nicht mal mein Bruder, seine Kinder und die Neffen meines verstorbenen Alten und deren Kinder, seine Schwestern und davon wieder die Kinder auch nur einen einzigen Cent erhalten. Ist in dem Punkt ein Notar eine unüberwindbare Firewall ?

Die Kundenberaterin fragte die Bereitschaft bzgl. Gemeinnütziges Vererben und an den Tierschutz ab. Ich bin dafür, meine Frau nicht. In 47 Jahren Arbeit kam zu dem einiges an Geld zusammen. D.h. es fällt definitiv Erbschaftssteuer an. Reiche mit Geld oder sehr gut Verdienende finden immer eine Möglichkeit, um dem zu entgehen. Welche legalen Möglichkeiten hat ein Durchschnittsbürger ?

VG

Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, notar, Pflichtteil

Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern

Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer

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