Hallo!

Einem Miterben wurde die Bankvollmacht, die er für die Erbengemeinschaft hatte, entzogen. Dennoch hat dieser Miterbe fünf Tage später eine Überweisung über mehrere hundert Euro veranlasst und die Bank hat sie ausgeführt, obwohl ihr seit fünf Tagen bekannt war, dass dem Miterben keine Vollmacht mehr vorliegt.

Meine Frage nun: Wie schnell muss eine Bank nach Bekanntwerden des Entzugs der Vollmacht reagieren, damit ein Konto nicht leergeräumt werden kann?

Und meine zweite Frage: Hat sich der Miterbe (oder möglicherweise auch die Bank) strafbar gemacht, wenn er trotz Entzug der Vollmacht weiterhin Überweisungsaufträge erteilt und diese auch ausgeführt werden?

Andreas