Wird die Nutzungsentschädigung bei einer Erbengemeinschaft von dem Jobcenter übernommen?
Hallo Zusamen,
meine Schwester und ich haben von unserer Mutter eine Eigentumswohnung geerbt. Diese wird allein von meiner Schwester bewohnt. Soweit ich weiß kann ich für meinen Anteil an der Wohnung eine Nutzungsentschädigung verlangen, da sie ja nur von Ihr bewohnt wird. Die Frage ist nun ob das Jobcenter die Nutzungsentschädigung für Ihre Hälfte bezahlt. Die Nebenkosten werden ihr auch nur zur Hälfte übernommen, da das Amt darauf verweist, dass mir die Hälfte gehört. Die Summe der Nutzungsentschädigung und der Nebenkosten liegt ungefähr bei der Höhe der Miete einer Einzimmerwohnung. Nun weiß ich auch nicht ob das Jobcenter Sie dann zum Auszug zwingt oder ob es die Kosten übernimmt.
Danke im Voraus und freundliche Grüße
1 Antwort
Hier eine ähnliche Frage
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=163948
mit weiterführendem Link:
http://aktuell.szary.de/erbengemeinschaft-510/
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Lies auch dies:
Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft
http://aktuell.szary.de/erbengemeinschaft-510/
und dies:
Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft
http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Nutzungsentschaedigung-an-die-Erbengemeinschaft.html
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Zum Mietvertrag lies dies:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/mietvertrag-erbengemeinschaft.html
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Wichtig ist ja, dass Ihr beim Vertrag keinen Fehler macht. Fragt mal beim Mieterbund / Mieterverein, ob man Euch dabei hilft. - Weil es sich dabei um einen Verein handelt, werdet Ihr eine Mitgliedsgebühr zahlen müssen. - Fragt dort, ob in Eurem Fall das Jobcenter die Gebühr zahlen muss.