Wird die Nutzungsentschädigung bei einer Erbengemeinschaft von dem Jobcenter übernommen?

1 Antwort

Hier eine ähnliche Frage

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=163948

mit weiterführendem Link:

http://aktuell.szary.de/erbengemeinschaft-510/

.

Lies auch dies:

Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft

http://aktuell.szary.de/erbengemeinschaft-510/


und dies:

Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft

http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Nutzungsentschaedigung-an-die-Erbengemeinschaft.html

.

Zum Mietvertrag lies dies:


Erbengemeinschaft will Immobilie vermieten – Vorsicht bei der Abfassung des Mietvertrages!


http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/mietvertrag-erbengemeinschaft.html

.

Wichtig ist ja, dass Ihr beim Vertrag keinen Fehler macht. Fragt mal beim Mieterbund / Mieterverein, ob man Euch dabei hilft. - Weil es sich dabei um einen Verein handelt, werdet Ihr eine Mitgliedsgebühr zahlen müssen. - Fragt dort, ob in Eurem Fall das Jobcenter die Gebühr zahlen muss.