Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

4 Antworten

Ihr habt doch sicher einen notariellen Vertrag über das Wohnrecht. Daraus ergeben sich Pflichten für den wohnberechtigten Vater.
M.M nach, werden diese vertraglichen Pflichten verletzt, nicht nur einmalig, erlischt das Wohnrecht.

Ein Fall für den Anwalt, so schlimm es auch ist innerhalb der Familie !

Eine neue Frau kann ihm nicht verboten werden, sie muss dann aber bei den Nebenkosten des Vaters anteilig Berücksichtigung finden, ganz klar.

Schwierige Situation aber so wie Papa es sich denkt, geht's sicher nicht.

Der Familienfriede ist sicher dadurch schon längere Zeit dahin, da kommt es auf das Druckmittel einen Anwalt einzuschalten, auch nicht mehr an.


littleme91 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 19:55

Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Bin sehr froh, dass sich hier Menschen finden die mir helfen können. Werde deinen Rat beherzigen. Und ja, der Familienfriede ist ziemlich angegriffen. Ich gönne ihm seine Freundin aber nicht auf meine bzw. unsere Kosten. Nochmal Danke

Gaenseliesel  06.10.2015, 20:57
@littleme91

das sehe ich nicht anders, so geht's gar nicht ! 

Oftmals bewegen sich die verirrten kleinen grauen Zellen " der Alten " erst wieder in geordnete Bahnen, sobald ihnen anwaltlich die Konsequenz solcher Sturheit aufgezeigt wird. (Siehe Antwort von wfwbinder)

stellt ihm ein letztes Ultimatum als Zeichen von Entgegenkommen,  letzter Chance und handelt entsprechend. 

Alles Gute !

Wie wäre es denn, wenn ihr die Kosten gerichtlich geltend macht udn ggf, wenn er nicht zahlt, sein wertvollstes Gut, nämlich das Wohnrecht pfändet?

Nur weil einer kein Geld hat und nur durch ein Wohnrecht eine Unterkunft hat, bedeutet es nicht, dass man sich gegen ihn nicht wehren kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

littleme91 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 19:56

Dir auch lieben Dank für deine Hilfe. Da haben wirs, ich wusste nicht dass ein Wohnrecht pfändbar ist.

imager761  12.10.2015, 07:02
@littleme91

Ich auch nicht: Die Möglichkeit der Pfändung n. § 857 III ZPO ist nämlich dahingehend beschränkt, dass nur dann gepfändet werden kann, wenn die Ausübung des Nutzungsrechts einem anderen überlassen werden kann.
Für Ihren Fall bedeutet dies, dass das Wohnrecht nur dann pfändbar wäre, wenn dem Inhaber des Wohnrechts vom Grundeigentümer die Überlassung des betroffenen Wohnraums an Dritte gestattet und dies auch im Grundbuch, zusammen mit Wohnrecht, eingetragen worden ist. Dies vermag ich der Fallschilderung nicht zu entnehmen.

G imager761

Sorry Fehler in der Überschrift..... Er zahlt keine Nebenkosten....