Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?
Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.
4 Antworten
Ihr habt doch sicher einen notariellen Vertrag über das Wohnrecht. Daraus ergeben sich Pflichten für den wohnberechtigten Vater.
M.M nach, werden diese vertraglichen Pflichten verletzt, nicht nur einmalig, erlischt das Wohnrecht.
Ein Fall für den Anwalt, so schlimm es auch ist innerhalb der Familie !
Eine neue Frau kann ihm nicht verboten werden, sie muss dann aber bei den Nebenkosten des Vaters anteilig Berücksichtigung finden, ganz klar.
Schwierige Situation aber so wie Papa es sich denkt, geht's sicher nicht.
Der Familienfriede ist sicher dadurch schon längere Zeit dahin, da kommt es auf das Druckmittel einen Anwalt einzuschalten, auch nicht mehr an.
das sehe ich nicht anders, so geht's gar nicht !
Oftmals bewegen sich die verirrten kleinen grauen Zellen " der Alten " erst wieder in geordnete Bahnen, sobald ihnen anwaltlich die Konsequenz solcher Sturheit aufgezeigt wird. (Siehe Antwort von wfwbinder)
stellt ihm ein letztes Ultimatum als Zeichen von Entgegenkommen, letzter Chance und handelt entsprechend.
Alles Gute !
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den im Grundbuch eingetragenen Wohnrechtsinhaber (§ 1093 BGB) scheint sehr schwierig zu sein. Zunächst sollte man genau den Notarvertrag dazu lesen, ob etwaige Rechtssanktionen bei Vertragsverstoß vereinbart wurden.
Dieser Link gibt etwas Hilfestellung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Voraussetzungen-fuer-ein-Verwirken-des-Wohnrechts---f69367.html
Wie wäre es denn, wenn ihr die Kosten gerichtlich geltend macht udn ggf, wenn er nicht zahlt, sein wertvollstes Gut, nämlich das Wohnrecht pfändet?
Nur weil einer kein Geld hat und nur durch ein Wohnrecht eine Unterkunft hat, bedeutet es nicht, dass man sich gegen ihn nicht wehren kann.
Dir auch lieben Dank für deine Hilfe. Da haben wirs, ich wusste nicht dass ein Wohnrecht pfändbar ist.
Ich auch nicht: Die Möglichkeit der Pfändung n. § 857 III ZPO ist nämlich dahingehend beschränkt, dass nur dann gepfändet werden kann, wenn die Ausübung des Nutzungsrechts einem anderen überlassen werden kann.
Für Ihren Fall bedeutet dies, dass das Wohnrecht nur dann pfändbar wäre, wenn dem Inhaber des Wohnrechts vom Grundeigentümer die Überlassung des betroffenen Wohnraums an Dritte gestattet und dies auch im Grundbuch, zusammen mit Wohnrecht, eingetragen worden ist. Dies vermag ich der Fallschilderung nicht zu entnehmen.
G imager761
Sorry Fehler in der Überschrift..... Er zahlt keine Nebenkosten....
Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Bin sehr froh, dass sich hier Menschen finden die mir helfen können. Werde deinen Rat beherzigen. Und ja, der Familienfriede ist ziemlich angegriffen. Ich gönne ihm seine Freundin aber nicht auf meine bzw. unsere Kosten. Nochmal Danke