Erben trotz Bafögschulden?
Hallo, mein Vater ist gestorben. Ich bin die Tochter, es gibt niemanden mehr, ausser der Schwester meines Vaters. Ich muss Bafögschulden zurück zahlen. Bis jetzt ist mir das Zurückzahlen wegen geringem Einkommens erlassen worden. Habe jetzt Angst das der Notgroschen meines Vaters der Staat holt.
4 Antworten
Hallo Radieschen75,
(06.08.2019)
...... " Maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrages auf BAföG (also Erstantrag und jeweils der Folgeantrag für einen neuen Bewilligungszeitraum). Veränderungen nach dem Antrag, im laufenden Bewilligungszeitraum, finden also keine Berücksichtigung mehr " ......
Quelle:
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vermoegensanrechnung.html
Habe jetzt Angst das der Notgroschen meines Vaters der Staat holt.
Der Staat, das bist doch auch du, der dich von der Solidarität seiner Steuerzahler mit einer Ausbildungbeihilfe profitieren lies. Was stimmt nicht mit dir? Wenn die Sorge, das die Gemeinschaft etwas zurückerhält und damit weiterhin andere unterstützen kann größer als die Befriedigung ist, nunmehr seine Schulden begleichen zu können, darf man das väterliche Erbe allerdings form- und fristwahrend ausschlagen.
Deine Schwägerin wird sich gern um die Bestattung deines Vaters kümmern und Verwendung für den Rest des ihr dann verbelibenden Nachlasses finden. Vlt. überlässt sie dir ja ideelle Erinnerungsstücke wie Fotoalben?
Was genau steht in dem Bescheid bezüglich der Rückzahlung der Bafög-Schulden? handelt es sich hier wie Du schreibst um einen erlaß der Schulden oder um ein Aussetzen der Rückzahlung wegen geringen Einkommens? Ich unterstelle, dass letzeres der Fall ist. In diesem Fall würde ich die Erbschaft heranziehen um die Möglichkeit der sofortigen reduzierten Tilgung des Bafögdarlehens durchzuführen.
zu Recht