Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat sich gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt. Sie besitzen ein Anlagevermögen von 2.000.000€. Als ein Ehepartner stirbt, erbt der Überlebende dessen hälftigen Anteil in Höhe von 1.000.000€ und die Kinder verzichten auf ihren Pflichtteil. Nach Abzug des Freibetrages von 500.000€ leistet der Überlebende auf sein Erbe die fällige Erbschafsteuer. Ein Jahr später stirbt auch der zweite Ehepartner, dessen Vermögen nun 2.000.000€ beträgt, und jedes Kind erbt 1.000.000€.
a) Werden die beiden Erbfälle unabhängig voneinander bewertet und somit jedem Kind nur einmal der Freibetrag 400.000€ für das zuletzt verstorbenes Elternteil angerechnet? (In diesem Fall ginge der Freibetrag des zweiten Elternteils verloren, außer dem würde ein Erbteil nach einem Jahr erneut besteuert)
b) Würde auch der Freibetrag für das zweite Elternteil angerechnet, weil es vor Ablauf der 10-Jahresfrist verstarb?
c) Würde ein Ausgleich für die Doppelbesteuerung erfolgen?