Geschwister, Neffen u. Großnichte vom Erbe ausschließen?

3 Antworten

Mit gewillkürter Erbfolge des Sohnes deinen Freundin wären Geschwister, Neffen u. Großnichte vom Erbe ausgeschlossen; ein Pflichtteilsrecht haben sie nicht.

Eine Verfügung eines Ersatzerben für den Fall, das der Begünstigte vor dir stirbt, etwa zugunsten der Freundin oder eine gemeinnützigen Organisation, wäre allerdings zwingend mit zu verfügen: Sonst gälte wieder die gesetzliche Erbfolge mit den unerwünschten Erben :-O

Das du das Ganze handschriftlich, mit vollen Namen unterschrieben errichten musst, der Erbe mit vollem Namen und Geburtstdatum zweifelsfrei identifiziert werden kann, weisst du bestimmt schon. Ein Datum wäre nur dann nötig, wenn du früher schon einmal ein anderes Testament errichtet hast.

Wichig: Ein früheres notarielles Testament oder Erbvertrag schliesst eine derartige privteschriftliche Verfügung wirksam aus: Dann musst du für diesen letzen Willen erneut ein notarieles Testament errichten.

Nur am Rande: Würde dich der Begünstigte als Pfleger einer Pflegeeinrichtung beruflich betreuen, könnte das Testament wirksam von den Verwandten angefochten werden, wenn du die Heimaufsicht nicht über die geplante Erbeinsetzung informierst.

Mit amtlicher Hinterlegung beim Amtsgericht wird er dann auch angeschieben. Den Hinterlegungsschein bitte sorgfältig aufbewahren: Nur damit kannst du das Testament entnehmen (womit es ungültig wäre) und ggf. ein neues errichten.

G imager761

Du brauchst Deine genannten Verwandten nicht auszuschließen, denn sie haben keinen Pflichtteilsanspruch. Du kannst also "frei" vererben.

Aber kurz ein Moment des Nachdenkens: Diese Person hat erbschaftsteuerlich einen Freibetrag von € 20.000 und Steuerklasse III (Steuersatz 30 bzw. 50 %). Wenn Dein Vermögen wesentlich höher als € 20.000 ist, dann solltest Du überlegen, ob für Dich eine Erwachsenenadoption in Frage kommen könnte, ohne dass aber dadurch Dein Freundschaftsverhältnis gefährdet wird;-) Durch diese Adoption beträgt der steuerliche Freibetrag € 400.000 und es gilt Steuerklasse I (Steuersatz je nach Betrag: 7 - 30 %).

http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_%28Deutschland%29#Erwachsenenadoption

Hallo amles, und wie ist die Frage ?

Ob es so geht oder nicht ? Du kannst doch mit Deinem Nachlass machen was Du willst !

Hast Du Bedenken jemanden um seinen Pflichtteil zu bringen ?

: "Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Enkel, Urenkel, der Ehegatte, Eltern des Erblassers sowie der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, nicht aber Geschwister, Neffen, Cousinen. "

Lies hier noch einmal nach, vielleicht hilft es bei deinen Fragen :

http://www.hoerzu.de/wissen-service/geld-recht/recht/das-testament-erben-und-vererben

Gruß ! K.