Wenn der Staat 1/2 Haus erbt?
Hallo
Folgender Stand:
ich wollte eine Immobilie Kaufen.
der Verkäufer ist mit sein Bruder Erbe des Hauses.
Wir warten auf dem erbschein, da verstirbt der eine Bruder .
Der andere Bruder will jetzt das Erbe vom verstorbenen Bruder ausschlagen da überschuldet.
Auf was muss ich mich jetzt gefasst machen als Käufer.
Wird das Haus jetzt versteigert obwohl ich als Käufer nur darauf warte zu bezahlen und zu übernehmen?
1 Antwort
Da sind noch zwei Informationen notwendig: Auch wenn der Bruder das Erbe ausschlägt wird vom Nachlaßgericht erst nach weiteren Erbberechtigten innerhalb der Verwandschaft gesucht, sowohl in seiner Linie als auch in der vom Bruder und wenn keine weiteren Erben gefunden werden oder aber auch alle ausschlagen ist der Staat der Erbe.
Eine Zwangsversteigerung kann erst einmal nur erfolgen, wenn die Schulden über einen Grundbucheintrag abgesichert wurden.
Des weiteren wäre es wichtig zu wissen, wie hoch die Schulden im Vergleich zum Erlös aus dem Verkauf der Haushälfte sind.
Auch wenn der Bruder ausgeschlagen hat, dann werden auch in seiner Linie nach weiteren Erben gesucht, nicht zu vergessen, dass es auch Geschwister von seinen Eltern geben könnte.
Der Bruder kann in jedem Fall nur seine Haushälfte verkaufen, für die andere Hälfte muß immer erst der Besitzer ermittelt werden. Anders, wenn ein Teil der Schulden über die Immobilie abgesichert war, dann könnte der Gläubiger eine Zwangsversteigerung beantragen.
Die schulden waren nicht mit der Immobilie abgesichert das ist hier im grudbuch klar.
Laut verkäufer gibt es elterlicher Seite nur noch eine Tante die definitiv auch nicht annehmen wird. Es gebe nur noch ihn .
nehmen wir mal an das Erbe geht an den Staat.
Wie verhält sich hier der Staat will er selber entscheiden über Preis und Käufer . Oder entscheidet immer noch der Verkäufer und die nehmen dann nur die Hälfte?
Es gibt bei der Immobilie auch ein Gutachten und ich wollte auch den Preis bezahlen der im Gutachten drin steht. so war es vereinbart.
Wenn dem so ist, dann wird letztendlich der Staat der der Erbe werden. Daher würde ich mich in Deinem Fall mit dem Nachlaßgericht in Verbindung setzen und mir deren Lösungsansatz anhören. Da die Immobilie vom Verstorbenen nicht belastet wurde, kann der Staat bei einem regulären Verkauf den höchsten Gewinn kurzfristig erzielen, auch wenn die Schulden dadurch nicht gedeckt werden.
Eine andere Möglichkeit ist die Nachlassinsolvenz, wenn das Erbe angetreten wird. In Deinem Fall würde ich in jedem Fall mir fachkundigen Rat einholen, wenn du das Objekt erwerben willst, damit auch bezüglich der Erbabwicklung die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
Also erstmal danke für die Antwort.
Laut Verkäufer gäbe es keine weiteren Erben beim Bruder. Und es wird der Staat Erben.
Die Schulden des Bruders übersteigen wohl auch des vielfachen vom Erlös der Hälfte des Hauses.
Kann jetzt der Verkäufer ohne weiteres mir das Haus verkaufen oder muss ich mich als Käufer da mit noch jemandem an Tisch setzen?