Telefonanschluß sofort kündbar, wenn Vater gestorben ist und Mutter Sterbeurkunde herzeigt?
Wie funktioniert das mit Telefonanschluß bei Tod von der Person, die den Vertrag abgeschlossen hatte? Die Frau braucht den Telefonvertrag und Internetanschluß nicht und dachte sie kann sofort kündigen wegen Tod. Die Telekom hat aber nun geschrieben, Laufzeit erst 2014 zu Ende, und hat den Namen der Frau nun auf das Schreiben gegeben- muß sie den Vertrag übernehmen?
3 Antworten
Verträge dieser Art können aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Tod des Anschlußinhabers ist i.a. kein wichtiger Grund, da es einen Rechtsnachfolger gibt. Insbesondere wenn mit dem Vertrag noch irgendwelche subventionierte Hardware im Spiel ist, kennen Telcos und ISPs keine Kulanz. Ansonsten ist die Kündigung im Todesfall jedoch explizit in den Vertragsbedingungen vorgesehen und kann problemlos durchgezogen werden.
Die Ehefrau hat den Vertrag bereits mit Nichtausschlagung des Erbes übernommen und ist der Rechtsnachfolger. Daher war es auch korrekt, den Vertrag nun automatisch auf die Frau laufen zu lassen.
Kläre mit der Hotlne der zuständigen Telekom die Möglichkeit einer Kündigung wegen Todesfall. Kläre die Frage der Rücksendung subventionierter Geräte oder eine Schlußzahlung.
Welche Telekom ist das denn? Zur Deutschen Telekom: http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ihre-Kundendaten/theme-114211769/Kuendigung/faq-1005078
muß sie den Vertrag übernehmen?
Sie muss jedenfalls den DSL-Laufzeitvertrag bezahlen und kann ihn erst mit Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen.
Denn das Risiko des Vertragspartners, selbst durch Tod die vereinbarte und bereitgestellte Leistung nicht vetragsgemäß nutzen zu können, fällt nun nicht der Telekom zu :-(
Gem. AGB übernimmet sie als Erbin die Rechtsnachfolge dieser Verpflichtung - etwas anders gälte nur bei einem unbefristeten Festnetzanschluss :-O
G imagter761
Der Vertrag geht auf die Erben über, so denn das Erbe nicht ausgeschlagen wird.